Urteil

Telekom-Spitzelaffäre: Haftstrafe für den Angeklagten

Ex-Chef der Sicherheitsabteilung muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
Von Marie-Anne Winter mit Material von ddp und dapd

Der Hauptangeklagte in der Spitzelaffäre bei der Telekom muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Hauptangeklagte in der Spitzelaffäre bei der Telekom muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Bild: teltarif.de
Wegen der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom muss ein langjähriger Konzernmitarbeiter für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bonn sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte gegen das Fernmeldegesetz sowie Datenschutzbestimmungen verstoßen hat. Allerdings wurden auch drei Fälle von Untreue und Betrug gegen die Telekom in das Strafmaß einbezogen. So soll der Angeklagte in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt und deshalb Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Der 60-jährige Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit hatte im Prozess als Hauptangeklagter die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspionieren übernommen. Mit der Haftstrafe folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger von Klaus T. hatte dagegen eine Geldstrafe gefordert.

Der Hauptangeklagte in der Spitzelaffäre bei der Telekom muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Hauptangeklagte in der Spitzelaffäre bei der Telekom muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
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In den Jahren 2005 und 2006 waren mehr als 40 Personen von der Sicherheitsabteilung der Telekom über ihre Telefondaten ausspioniert worden. Der Staatsanwalt hatte die Bespitzelung als "extremen Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit" bezeichnet. Unter den Ausgespähten waren neben Journalisten auch Aufsichtsräte und Gewerkschafter. Mit dieser Maßnahme wollte die Konzernsicherheit herausfinden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangt waren.

Im Laufe des Prozesses, der zwei Monate gedauert hat, nahm das Gericht einen der größten Daten-Skandale der deutschen Unternehmensgeschichte unter die Lupe. Die Telekom-Führung suchte 2005 nach einem Insider, der geheime Geschäftsinformationen an die Presse weiter gegeben hatte. Mit dieser Aufgabe wurde der langjährige Telekom-Angestellte T. beauftragt. Dieser nahm seinen Job sehr ernst und spionierte bald einigen Dutzend Aufsichtsräten, Gewerkschaftern und Journalisten nach. Dabei wurden systematisch Telefon- und Handyverbindungsdaten erfasst, was eindeutig illegal war.

Keine Beweise gegen Ricke und Zumwinkel

Der damaligen Konzernspitze, dem Führungsduo aus Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke, konnte allerdings nichts nachgewiesen werden. Beide standen anfangs in Verdacht, die illegalen Nachforschungen beauftragt oder zumindest davon gewusst zu haben. Diese Vorwürfe konnten allerdings nicht bewiesen werden. Ricke hatte in dem Verfahren als Zeuge ausgesagt, während Zumwinkel gar nicht erst erschien. Ricke bestritt entschieden, einen Auftrag zur illegalen Auswertung von Telefonverbindungsdaten gegeben zu haben.

Ursprünglich waren in dem Prozess insgesamt vier Männer angeklagt worden. Gegen einen Berliner Unternehmer wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Gegen zwei weitere ehemalige Telekom-Beschäftigte wurde das Verfahren wegen geringer Schuld gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

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