"Speicherung von Verbindungsdaten dringend nötig"
Meinungen über Urteil gehen weit auseinander
Bild: dpa
Die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sieht nach
dem EU-Urteil vom Mittwoch über die Vorratsdatenspeicherung keinen
Handlungsbedarf in Deutschland. "Wir gehen davon aus, dass unsere
Regelung den Vorgaben des EuGH entspricht", sagte Winkelmeier-Becker
heute. Auch das Justizministerium hatte am Mittwoch die
deutsche Gesetzeslage als EU-rechtskonform eingestuft.
Der Europäische Gerichtshof hatte eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung für illegal und nicht mit den Grundrechten vereinbar erklärt. Das deutsche Gesetz stehe jetzt vor dem Aus, folgerten daraufhin zahlreiche Datenschützer, Verbände und Netzpolitiker.
Kontroverse rund um das EuGH-Urteil
Meinungen über Urteil gehen weit auseinander
Bild: dpa
In Deutschland gelte der Zugriff auf Verbindungsdaten jedoch nur für
schwere Straftaten und stehe unter einem Richtervorbehalt, erklärte
Winkelmeier-Becker. Anlass für das Urteil in Luxemburg waren laufende
Verfahren in Schweden und Großbritannien. Die Richter kamen unter
anderem zu dem Schluss, dass die EU-Staaten die Überwachung deutlich
auf einen Personenkreis begrenzen müssten, die in Zusammenhang mit
einer schweren Straftat stehen. In Deutschland müssen
Telekom-Anbieter etwa die Rufnummern und Dauer der Gespräche aller
Nutzer bis zu zehn Wochen speichern.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Angelika Voßhoff hatte am Mittwoch das Urteil als "einen weiteren Pflock" für den Schutz privater Kommunikation und personenbezogener Daten begrüßt. Dagegen sieht Winkelmeier-Becker die Speicherung "insbesondere in der heutigen Zeit" als wichtiges Aufklärungsinstrument und verwies auf den Terroranschlag in Berlin. Sollten wider Erwarten die Vorgaben nicht erfüllt sein, will Winkelmeier-Becker die europäische Datenschutzrichtlinie einer Prüfung unterziehen.
In einer weiteren Meldung sind wir auf die Bekanntgabe des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung eingegangen.