EuGH-Urteil

"Speicherung von Verbindungsdaten dringend nötig"

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht die Vorratsdatenspeicherung womöglich vor dem Aus. Jetzt meldet sich die Politik zu Wort.
Von dpa / Daniel Rottinger

Meinungen über Urteil gehen weit auseinander Meinungen über Urteil gehen weit auseinander
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Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sieht nach dem EU-Urteil vom Mittwoch über die Vorratsdatenspeicherung keinen Handlungsbedarf in Deutschland. "Wir gehen davon aus, dass unsere Regelung den Vorgaben des EuGH entspricht", sagte Winkelmeier-Becker heute. Auch das Justizministerium hatte am Mittwoch die deutsche Gesetzeslage als EU-rechtskonform eingestuft.

Der Europäische Gerichtshof hatte eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung für illegal und nicht mit den Grundrechten vereinbar erklärt. Das deutsche Gesetz stehe jetzt vor dem Aus, folgerten daraufhin zahlreiche Datenschützer, Verbände und Netzpolitiker.

Kontroverse rund um das EuGH-Urteil

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In Deutschland gelte der Zugriff auf Verbindungsdaten jedoch nur für schwere Straftaten und stehe unter einem Richtervorbehalt, erklärte Winkelmeier-Becker. Anlass für das Urteil in Luxemburg waren laufende Verfahren in Schweden und Großbritannien. Die Richter kamen unter anderem zu dem Schluss, dass die EU-Staaten die Überwachung deutlich auf einen Personenkreis begrenzen müssten, die in Zusammenhang mit einer schweren Straftat stehen. In Deutschland müssen Telekom-Anbieter etwa die Rufnummern und Dauer der Gespräche aller Nutzer bis zu zehn Wochen speichern.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Angelika Voßhoff hatte am Mittwoch das Urteil als "einen weiteren Pflock" für den Schutz privater Kommunikation und personenbezogener Daten begrüßt. Dagegen sieht Winkelmeier-Becker die Speicherung "insbesondere in der heutigen Zeit" als wichtiges Aufklärungsinstrument und verwies auf den Terroranschlag in Berlin. Sollten wider Erwarten die Vorgaben nicht erfüllt sein, will Winkelmeier-Becker die europäische Datenschutzrichtlinie einer Prüfung unterziehen.

In einer weiteren Meldung sind wir auf die Bekanntgabe des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung eingegangen.

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