Speicherpflicht

Keine Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp und Co.

Das Wirtschaftsministerium will keine Ausweitung der Vorratsdaten­speicherung auf Messenger-Dienste. In dieser Legislatur­periode wird es kaum mehr zu einer Gesetzesänderung kommen.
Von Paulina Heinze

Symbole Messenger Messenger-Dienste bleiben verschont
Bild: WhatsApp, Threema, Blackberry, Viber, GSMA / Montage: teltarif.de
Ab dem 1. Juli dieses Jahres sind klassische Telekommunikations­unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Daten ihrer Kunden wie IP-Adressen, Anrufdauer und Standort bei Handygesprächen für mehrere Wochen zu speichern. Von dieser Speicherpflicht sind Messenger-Dienste wie WhatsApp, Skype oder Facebook-Messenger derzeit noch ausgenommen. Bundes­innenminister Thomas de Maizière fordert seit Monaten, dass auch diese Messenger-Dienste unter die Vorratsdaten­speicherung fallen sollen. Der Bundesrat und die Innenminister der Länder unterstützen die Forderung nach einer Änderung im Telekommunikations- und Telemedien­gesetz.

Diese Forderung gehört zu dem Maßnahmenpaket zur "Erhöhung der Sicherheit in Deutschland", welches de Maizière Anfang August vorgelegt hat. Darin heißt es, dass die rechtliche Trennung von Telekommunikations­diensten und Telemedien­diensten, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, überholt sei. Daher seien auch die Unternehmen aus beiden Bereichen den gleichen Verpflichtungen unterlegen.

Wirtschafts­ministerium will keine überwachten Smartphones

Symbole Messenger Messenger-Dienste bleiben verschont
Bild: WhatsApp, Threema, Blackberry, Viber, GSMA / Montage: teltarif.de
Das Wirtschafts­ministerium will jedoch keine Speicherpflicht für Messenger-Dienste. "In dieser Legislatur­periode wird es die Ausweitung der Vorratsdaten­speicherung kaum mehr geben", sagte Dirk Wiese, der neue parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschafts­ministerium dem Handelsblatt [Link entfernt] . Für die Änderung sind Wirtschafts­ministerin Brigitte Zypries und Justizminister Heiko Maas zuständig.

Wie bereits berichtet, macht der Europäische Gerichtshofs strenge Vorgaben zur Vorratsdaten­speicherung. Es ist noch unklar, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form mit dem EU-Recht vereinbar ist. Wiese erklärte: "Es macht wenig Sinn, die Vorratsdaten­speicherung noch auf die Messenger auszuweiten, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat."

Studie des Max-Planck-Instituts

Wie das Handelsblatt weiter berichtet, ist die Nutzung der gespeicherten Verbindungs­daten für die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten umstritten. Laut einer Studie aus dem Jahr 2011 des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundes­justiz­ministeriums habe die Speicherpflicht nicht zu einer Verhinderung von Terror­anschlägen geführt.

Der Internet­verband eco hat mit dem Internet­provider SpaceNet bereits eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.

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