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Editorial: Das Netz zum Kunden!

Schaltverteiler-Entscheidung des VG Köln hilft dem Wettbewerb
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Wie das Festnetz der näheren Zukunft aussieht, lässt sich ziemlich leicht beschreiben: Ein Glasfaser-Backbone überträgt die Bits und Bytes, Daten- und Sprachpakete mit höchstmöglicher Datenrate. Von den Netzknoten des Backbone bis zum Kunden kommen hingegen weiterhin Kupferkabel zum Einsatz. Hat man so viele Kunden wie die Deutsche Telekom, ist das Kernnetz zudem hierarchisch in mehrere Netzebenen organisiert.

Doch im Detail gibt es zahlreiche Unterschiede: Der eine Anbieter verwendet Glasfaser nur bis zur klassischen Vermittlungsstelle, der nächste auch bis zu Kabelverteilern und besonders ambitionierte Festnetzanbieter verlegen sogar Glasfaser bis ins Haus und verwenden Kupfer nur noch zur Verteilung zu den einzelnen Wohnungen. Je kürzer die verbleibende Kupferstrecke - oft pauschal als "letzte Meile" bezeichnet wird, auch, wenn sie deutlich länger oder kürzer ist - desto höhere Bitraten sind mit DSL und V-DSL möglich.

Dem Kunden bringt eine solche Vielfalt durchaus Vorteile. So kann er aus mehreren Angeboten das mit dem für seine Bedürfnisse optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen. Die Telekom-Konkurrenten wiederum erhalten die Möglichkeit, sich von der Telekom aber auch untereinander nicht nur durch günstigere Preise, sondern auch durch bessere Leistung abzugrenzen.

Hick-Hack um den Schaltverteiler

Telekom-Schaltverteiler Schaltverteiler der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu begrüßen, die Telekom auch dann an strategisch sinnvollen Punkten ihres Kupfernetzes zum Bau von Schaltverteilern zu verpflichten, wenn sie diese nicht selber benötigt. Konkurrierende Anbieter fahren eine andere Strategie als die Telekom beim Backbone-Ausbau, und benötigen den Zugang zum Kupferkabel für die "letzte Meile" an anderer Stelle.

Anfangs begrüßte sogar die Telekom die Bundesnetzagentur-Entscheidung, geht aber seit der korrespondierenden Festsetzung der Entgelte für den Aufbau von Schaltverteilern gerichtlich dagegen vor. Den Angaben zufolge sind diese nicht kostendeckend. Der plötzliche Sinneswandel der Telekom dürfte aber nicht nur an der aus ihrer Sicht zu niedrigen Festsetzung der Entgelte liegen. Sie läuft bei einem Erfolg des Produkts "Schaltverteiler" nämlich Gefahr, regionale Märkte, insbesondere abgelegene Ortschaften, an die Konkurrenz zu verlieren. Hier scheitert die Telekom oft bereits seit Jahren, DSL mit vernünftigen Bitraten bereitzustellen.

Zu langsam

Zu kritisieren ist - wie leider inzwischen fast schon üblich - die Dauer des Verfahrens. Die grundsätzliche Schaltverteiler-Anordnung der Bundesnetzagentur kam Anfang März. Die Entgeltfestsetzung ließ dann nochmal gut drei Monate auf sich warten, die Entscheidung im dagegen gerichteten Eilverfahren knapp fünf Monate, und das Urteil im Hauptverfahren wird noch länger auf sich warten lassen.

Dabei handelt es sich nur um die erste Instanz. Eine Berufung zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erscheint als sicher, sowohl im Eil- wie im Hauptsacheverfahren. Es drohen noch mehrere Jahre der Rechtsunsicherheit, während der sowohl die Telekom-Konkurrenten als auch die Bundesnetzagentur eher vorsichtig agieren werden.

In der Folge werden die Schaltverteiler nicht so viel genutzt werden, wie es betriebs- und volkswirtschaftlich (Stichwort Breitbandstrategie und Schließung der "weißen Flecken") sinnvoll wäre. Eine Beschleunigung von Regulierungsverfahren von der ersten Antragsstellung bis zum letztinstanzlichen Urteil tut not. Dieses gilt insbesondere auch für Klagen vor dem in erster Instanz zuständigen Verwaltungsgericht Köln. Es klingt nicht nur wie Hohn, wenn ein Eilverfahren zig Monate dauert, es behindert auch den Wettbewerb in einem Markt, der wegen historischer Monopole weiterhin der intensiven Regulierung bedarf.

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