Schaltverteiler

Bundesnetzagentur legt Kosten für Schaltverteilerzugang fest

Betrag richtet sich nach Länge der Leitungen zwischen HvT und Kvz
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Entscheidung bekanntgegeben, in der die die Entgelte festgelegt werden, welche die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem sogenannten Schaltverteiler in Rechnung stellen darf. In einer vorangegangenen Entscheidung von Anfang März ist die DTAG verpflichtet worden, den Wettbewerbern den Zugriff auf die TAL auch an einem neu zu errichtenden Schaltverteiler zu gewähren. Damit soll eine einfachere Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, sogenannten "weißer Flecken", mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht werden.

In der heutigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt festgelegt, das je nach Länge der TAL bis zum Schaltverteiler variiert. Dabei wird ein Faktor zur Hilfe genommen, der sich aus der Länge der Leitung zwischen Schaltverteiler und Kabelverzweiger (Kvz) sowie der Gesamtlänge zwischen Hauptverteiler (HvT) und Kabelverzweiger berechnet. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Kvz-TAL, also die Leitung vom Kabelverzweiger zum Kunden, in Höhe von 7,21 Euro netto monatlich. Wie hoch eine durchschnittliche TAL-Miete über den Schaltverteiler dann wirklich ist, dazu konnte sich die Bundesnetzagentur nicht äußern. Zum anderen bestimmt die Entscheidung feste Obergrenzen für die Entgelte der wesentlichen Komponenten bei der Errichtung eines Schaltverteilers.

"Mit dieser Entgeltgenehmigung liegen nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranzutreiben. Insofern stellt die heutige Entscheidung zum TAL-Zugang am Schaltverteiler einen weiteren wichtigen Mosaikstein bei der Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung dar. Nachdem nun auch die ökonomischen Bedingungen feststehen, appelliere ich noch einmal an die Wettbewerber, von dieser Möglichkeit des TAL-Zugangs Gebrauch zu machen. Die Deutsche Telekom fordere ich auf, ihrerseits durch zügige Zugangsgewährung den von allen gewünschten Breitbandausbau zu unterstützen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.

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