Entscheidung

Bundesnetzagentur zwingt Telekom zum Bau von "Schaltverteilern"

Durch Wettbewerb soll auch auf dem Land Breitband überall möglich werden
Von Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur hat heute eine wohl richtungsweisende Entscheidung zur Erschließung ländlicher Gebiete gefällt. Danach muss die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern künftig einen zentralen Schaltverteiler zur Verfügung stellen, der per Glasfaser oder Richtfunk an die nächste Vermittlungsstelle angebunden ist. Der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) des jeweiligen Kunden erfolgt damit künftig nicht mehr am sogenannten Kabelverzweiger (Kvz) in jedem kleinen Einzelort, sondern gebündelt am neuen Schaltverteiler.

Bislang haben die Mitbewerber zwar die Möglichkeit, ihre Technik in die Kabelverzweiger einzubauen, die in quasi jedem kleinen Ort vorhanden sind. Die Anbindung der Kvzs mit eigenen Leitungen und die dazu notwendigen Tiefbauarbeiten sind aber extrem teuer, so dass alternative Anbieter die Investition scheuen. Künftig können die Mitbewerber ihre Technik dann im von der Telekom zur Verfügung gestellten Schaltverteiler einbauen und damit eine Vielzahl einzelner Orte abdecken. Der Schaltverteiler muss dazu an einem Ort errichtet werden, der vor der Verzweigung der Hauptleitung in die jeweiligen Kabelverzweiger liegt.

Die Bundesnetzagentur selbst schreibt in einer Pressemitteilung: "Die Bundesnetzagentur zeigt mit der heute ergangenen Entscheidung, dass sie das Problem der 'weißen Flecken' aktiv angeht und die nötigen regulatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch in ländlichen Gebieten künftig jeder einen schnellen Internet-Anschluss bekommen kann."

Entgelte für neuen Zugangsweg sind noch offen

Bislang habe es, so die Bundesnetzagentur auf Anfrage von teltarif.de, vereinzelt bereits solche Schaltverteiler im Netz der Telekom gegeben. Ein Mitbewerber verlangte daraufhin Zugang zu einem dieser Verteiler, den ihm die Telekom jedoch verweigerte. Nach der heutigen Entscheidung muss die Telekom nun nicht nur den Zugang zu den bisher bestehenden Schaltverteilern gewähren, sondern flächendeckend solche Schaltverteiler aufbauen.

Knackpunkt könnten jedoch die Entgelte sein, die die Mitbewerber für den Zugang zum Schaltverteiler künftig an die Deutsche Telekom zahlen müssen. Diese sollen von der BNetzA im Anschluss an die heutige Entscheidung festgelegt werden.

Mittlerweile hat die Deutsche Telekom auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur reagiert. Alle Details sowie eine Einschätzung dazu finden Sie in unserem Folge-Artikel.

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