Eine Berufung gegen die Entscheidung des VG Köln ist entgegen der Behauptung im Artikel
https://www.teltarif.de/schaltverteiler-... im Fall von Beschlusskammerentscheidungen - wie hier - *nicht* möglich (§ 137 TKG), außerdem grundsätzlich nicht gegen Eilentscheidungen (allenfalls Beschwerde), und erst recht nicht zum BVerwG (allenfalls zum OVG). Welcher Anbieter den Bau des Schaltverteilers überhaupt beantragt hat, wäre auch interessant zu wissen. Akzenzeichen zum Nachschauen wäre auch nicht schlecht, vor allem im Hauptartikel auf
https://www.teltarif.de/urteil-telekom-muss-... .