Schaltverteiler

Telekom begrüßt BNetzA-Entscheidung zum Schaltverteiler

Flächendeckende Breitband-Versorgung weißer Flecken ist aber fraglich
Von Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat - wie berichtet - die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, sogenannte Schaltverteiler zu errichten. Diese müssen, so ein Sprecher der Telekom gegenüber teltarif.de, jedoch vorerst nicht flächdeckend aufgestellt werden, sondern nur dort, wo es auch die explizite Nachfrage eines Wettbewerbers gibt. Generell begrüße die Deutsche Telekom aber die Entscheidung der Bundesnetzagentur: "Wir sehen die Entscheidung als Auftrag an die Wettbewerber, sich an den Infrastruktur-Investitionen im ländlichen Raum zu beteiligen", sagt Pressesprecher Philipp Blank.

Natürlich müsse das Entgelt für die Schaltverteiler-Miete - das die BNetzA in Kürze festlegen will - für die Telekom kostendeckend sein, so Blank. Zudem sei die Telekom nur für die Errichtung des Schaltverteilers zuständig, die Anbindung an den Schaltverteiler per Richtfunk oder Glasfaser sei Sache der Wettbewerber. Ein Schaltverteiler der Deutschen Telekom Die Mitbewerber der Telekom ersparen sich künftig also die Kosten für die Anbindung jedes einzelnen Orts-Kabelverzweigers (Kvz) und können über den Schaltverteiler im Idealfall gleich mehrere Orte und mehrere Kvzs abdecken.

Gefahr sieht die Telekom indes für den Fall, dass ein Wettbewerber einen Schaltverteiler beantragt, diesen aber bereits nach kurzer Zeit nicht mehr nutzt. In diesem Falle bliebe die Telekom unter Umständen - zumindest teilweise - auf den Investitionskosten sitzen. Blank: "Der Wettbewerber muss den Schaltverteiler dann auch nutzen." Die Bundesnetzagentur müsse solche Fälle bei der Ausgestaltung der Details zur Schaltverteiler-Miete berücksichtigen.

Kommentar: Heilsbringer Schaltverteiler?

Ingesamt macht die Telekom aktuell gute Miene zum bösen Spiel, wird aber sicherlich versuchen, die künftige Schaltverteiler-Miete auf ein für sie lukratives Niveau zu heben. Es wird spannend sein zu sehen, wie weit die Forderungen zwischen Wettbewerbern und Ex-Monopolist schließlich auseinanderklaffen werden. Und ebenso, wie die Bundesnetzagentur letztlich entscheiden wird.

Ob der Schaltverteiler aber wirklich zum Heilsbringer für die flächendeckende Breitband-Versorgung des ländlichen Raums wird - was die BNetzA in ihrer gestrigen Pressemitteilung mehr oder minder erklärt hat -, bleibt abzuwarten. Auch mit der Bündelung der eigenen Infrastruktur in einem zentralen Verteiler und dem Zugang zur TAL an dieser Stelle bleiben noch immer hohe Investitionskosten, die die Telekom-Konkurrenten für die Anbindung des Schaltverteilers in die Hand nehmen müssen. Hier werden die Wettbewerber vorerst wohl nur Schaltverteiler an denjenigen Orten beantragen, an denen es sich für sie auf jeden Fall lohnen wird.

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