Verpflichtet

Urteil: Deutsche Telekom muss Schaltverteiler bauen

Klage des Unternehmens gegen die Bundesnetzagentur wurde abgewiesen
Von Marc Kessler

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sogenannter Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die Telekom Klage eingereicht, die nun allerdings abgelehnt wurde.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung: "Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen."

Telekom-Schaltverteiler Schaltverteiler der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Telekom eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte "letzte Meile", auch an einem Schaltverteiler gewähren. Der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) des jeweiligen Kunden erfolgt damit künftig nicht mehr am sogenannten Kabelverzweiger (Kvz) in jedem kleinen Einzelort, sondern gebündelt am neuen Schaltverteiler. Die Mitbewerber der Telekom ersparen sich dadurch die Kosten für die Anbindung jedes einzelnen Kvz und können über den Schaltverteiler im Idealfall gleich mehrere Orte und mehrere Kvz abdecken.

VATM: Telekom hat ländlichen Gebieten schwer geschadet

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßt unterdessen die Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter. "Damit ist jetzt eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar. Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

"In letzter Sekunde wollte die DTAG verhindern, dass die Wettbewerber diesen neuen sinnvollen und wirtschaftlichen Zugangspunkt zum Netz nutzen, um bisher nicht oder nur unzureichend versorgte ländliche Gebiete an das schnelle Internet anzuschließen", so Grützner. Die Verweigerungshaltung der Telekom bei den Schaltverteilern habe gerade dort, wo technisch sogar ein breitbandiger Festnetzanschluss auf dem Land realisierbar wäre, schwer geschadet.

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) äußert sich in ähnlicher Weise und drängt auf schnelle Resultate: "Nach der Klarstellung des Gerichts muss es nun darum gehen, die Regulierungsanordnung der Bundesnetzagentur schnell umzusetzen. Wir sind optimistisch, dass die Telekom diesen Prozess nicht weiter verzögert", so Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO.

Update: Telekom kritisiert "Subvention der Wettbewerber"

Die Deutsche Telekom indes kritisiert, man werde mit der Regulierungsverpflichtung "zur Subvention der Wettbewerber gezwungen, weil wir die Kosten für die Schaltverteiler nicht in voller Höhe erstattet bekommen." Deshalb habe man geklagt, so ein Unternehmenssprecher gegenüber teltarif.de. Das Hauptsacheverfahren laufe allerdings noch, betont der Ex-Monopolist. Aktuell sei lediglich der Eilantrag abgelehnt worden.

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