Urteil

Schaltverteiler: Telekom-Klage gegen Ausbau wurde abgewiesen

Deutsche Telekom muss weiter Technik für Mitbewerber errichten
Von Thorsten Neuhetzki

Telekom muss weiter Schaltverteiler bauen Telekom muss weiter Schaltverteiler bauen
Quelle: Bundesnetzagentur
Die Deutsche Telekom ist heute mit ihrer Klage beim Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Das teile der Breko-Verband mit. Der Bonner Konzern muss demnach gemäß Zugangsanordnung der Bundesnetzagentur Schaltverteiler auf dem Hauptkabel errichten. Durch diese Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Kupferleitung zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Haushalt. In der Folge ist es durch diese Methode möglich, ländliche Regionen leichter mit Internetzugängen zu versorgen.

Der Breko bezeichnet die Schaltverteiler als ein wirkungsvolles Instrument für den Wettbewerberzugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Die Telekom hatte die Einführung des Schaltverteilerzugangs durch die Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2008 mit einer Klage angegriffen, die das Verwaltungsgericht Köln nach Darstellung des Breko in ihren wesentlichen Punkten heute abgewiesen hat.

Gericht: Effektivere Nutzung verlangt Ausbau

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Quelle: Bundesnetzagentur
Das Verwaltungsgericht habe dabei ausgeführt, dass die Telekom zwar grundsätzlich nicht zum Aufbau neuer Kapazitäten für ihre Wettbewerber verpflichtet sei und ein Zugangsanspruch in der Regel nur zur vorhandenen Infrastruktur des Marktbeherrschers bestehe. Allerdings sei der Aufbau eines Schaltverteilers nicht als Kapazitätserweiterung aufzufassen, sondern lediglich als Zugangsvariante zu einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Teilnehmeranschlussleitungen im Sinne der Kunden.

"Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht den Angriff der Telekom auf eine verbesserte Breitbandversorgung im ländlichen Raum abgewehrt und die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Schaltverteiler bestätigt hat", begrüßt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers das Urteil. Die Telekom hingegen kommentierte gegenüber teltarif.de, die Kampfrhetorik des Breko sei schwer nachvollziehbar. "Selbstverständlich stellen wir Schaltverteiler zur Verfügung. Das Urteil ist dafür irrelevant, weil wir uns längst selbst dazu vertraglich verpflichtet haben." Besonders groß sei das Interesse der Wettbewerber an Schaltverteilern allerdings nicht: Bisher haben sie nach Telekom-Angaben 260 errichten lassen. "Einen großen Schritt in der Verbesserung der Breitbandversorgung haben sie damit also nicht unternommen", kommentierte die Telekom abschließend. Die Wettbewerber ihrerseits haben vor kurzem erst moniert, dass die Telekom gemäß den regulatorischen Vorgaben unter bestimmten Voraussetzungen gar keine Schaltverteiler errichten muss.

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