Schaltverteiler: Telekom muss geplanten Standardvertrag ändern
Ein Schaltverteiler der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die
Deutsche Telekom heute dazu aufgefordert, in wichtigen Punkten Änderungen
an ihrem Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) -
auch "letzte Meile" genannt - am Schaltverteiler vorzunehmen. Einen Entwurf des
Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August vorgelegt, nachdem
die BNetzA im Juli eine entsprechende Anhörung durchgeführt hatte.
Nach einer Prüfung dieser ersten Vertragsversion hat die BNetzA die Telekom nun aber dazu aufgefordert, "im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen." Zudem, so die Bonner Regulierungsbehörde, müssten mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.
BNetzA-Präsident Kurth: Neuer Vertrag erspart Entscheidungen im Einzelfall
Ein Schaltverteiler der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
"Unsere Vorgaben an den Standardvertrag versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis dieses
Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der DTAG abschließen zu können, ohne hierfür
zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen. Ich gehe
davon aus, dass die DTAG die Vorgaben im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten
Gebieten nunmehr zügig und umfassend umsetzen wird. Dann können künftig behördliche
Einzelfallentscheidungen, die bislang in zahlreichen Fällen getroffen
werden mussten, überflüssig werden", sagte der Präsident der BnetzA, Matthias Kurth.
Die Telekom muss ihren Wettbewerbern einen Schalterverteiler auf konkrete Nachfrage entweder aufbauen oder Zugang zu einem bestehenden Schaltverteiler gewähren. Beim Schaltverteiler, der in der Regel am Ortseingang aufgebaut wird, erfolgt der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) des jeweiligen Kunden nicht mehr am sogenannten Kabelverzweiger (Kvz) in jedem kleinen Einzelort, sondern gebündelt am neuen Schaltverteiler. Die Mitbewerber der Telekom ersparen sich dadurch die Kosten für die Anbindung jedes einzelnen Kvz und können über den Schaltverteiler im Idealfall gleich mehrere Orte und mehrere Kvz abdecken.
Telekom muss neue Vertragsversion bis Ende Januar vorlegen
Die Telekom hat nun bis Ende Januar kommenden Jahres Zeit, ihren Vertragstext nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur entsprechend anzupassen und der Behörde erneut vorzulegen. Sollte die BNetzA den Schaltverteiler-Vertrag auch dann nicht gutheißen, kann sie ihn in einer zweiten Entscheidung selbst modifizieren und für eine bestimmte Laufzeit verbindlich festlegen.