Kritik

Vorratsdatenspeicherung: Stimmen zum EuGH-Urteil & die Kritik der Richter

Die obersten europäischen Richter stellen die Vorratsdatenspeicherung infrage. Die EU-Regeln gehen ihnen zu weit und verstoßen gegen die Grundrechte der Bürger. Nun will die Bundesregierung anders als bislang geplant keinen schnellen deutschen Gesetzentwurf dazu vorlegen.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung will die Bundesregierung anders als bislang geplant keinen schnellen deutschen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sagten in Berlin, mit dem Urteil der Luxemburger Richter sei eine neue Lage entstanden.

"Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet", sagte Maas. "Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen."

Beide Minister kündigten an, das Urteil nun sorgfältig auszuwerten und zu prüfen und sich dann gemeinsam über das weitere Vorgehen abzustimmen. "Was für Konsequenzen aus dieser neuen Lage zu schließen sind (...), können wir ein oder zwei Stunden nach dem Urteil noch nicht sagen", sagte de Maizière.

Maas erklärte, die Koalitions­partner würden das weitere Verfahren nun ergebnisoffen besprechen. De Maizière betonte dagegen, nach Ansicht von Fachleuten sei die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Verbrechen notwendig. "Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung", sagte er.

eco begrüßt Urteil des EuGH

Stimmen zum EuGH-Urteil Stimmen zum EuGH-Urteil
Bild: dpa
Eine weitere Stimme zum Urteil kommt vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco), der das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes begrüßt. Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht, nimmt zum EuGH-Urteil Stellung: "Das EuGH Urteil bestätigt die von uns immer wieder angemerkte Unverhältnismäßigkeit einer solchen anlasslosen Datenspeicherung. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, sich von den Plänen zur Wieder­ein­führung der Vorrats­daten­speicherung zu verabschieden.

Der Umsetzungszwang ist entfallen. Eine Wiedereinführung der Vorrats­daten­speicherung in Deutschland und die damit verbundenen Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe würden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetunternehmen gefährden, sondern den gesamten Internet-Standort Deutschland schwächen. Die Bundesregierung setzt hier viel aufs Spiel für eine Maßnahme, deren tatsächlicher Nutzen zur Verbrechensbekämpfung, bis heute nicht nachgewiesen wurde."

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Punkte die Richter in ihrem Urteil kritisieren und warum durch die Vorratsdatenspeicherung das Recht auf Datenschutz und die Achtung des Privatlebens verletzt werden.

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