Gekippt

EuGH-Urteil: Umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil zur umstrittenen Datenspeicherung auf Vorrat gesprochen. Demnach verstoßen die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung gegen das EU-Recht. Wir haben für Sie alle Details.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Bild: dpa
Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Die Richter haben sich mit der Fragestellung befasst, ob es dem europäischen Recht entspricht, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden. Dies ist in der EU hoch umstritten gewesen.

Hintergrund: EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar"

EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Bild: dpa
Im Dezember war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter.

Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen, aber erst das EuGH-Urteil abwarten. Der Deutsche Richterbund fordert, die Vorratsdatenspeicherung hierzulande zügig umzusetzen.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertretende Vorsitzende des Verbandes: "Der Deutsche Richterbund erwartet von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine endgültige Klarstellung der Rechtslage. Dann kann die längst überfällige Regelung des Problems endlich in Angriff genommen werden."

Die Richter sähen es "weiterhin als unerlässlich an, dass den Ermittlungsbehörden die Speicherung von Vorratsdaten als Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung an die Hand gegeben" werde, so Titz.

Das sind die Stimmen zum EuGH-Urteil und die Kritik der Richter. Außerdem will nun die Bundesregierung anders als bislang geplant keinen schnellen deutschen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Mehr zum Thema Europäischer Gerichtshof