Benutzer industrieclub schrieb:
Endlich 'mal eine Veranschaulichung, die auch dem verstocktesten Vor.dat.sp.-
Gegner zu denken geben müsste! Ebenfalls sehr sauber: die angepeilten 3 Mo- nate. Die bisherigen Vor.dat.sp.-Gesetze waren nämlich im Wesentlichen auf- grund der absurd langen Speicherfristen verfassungswidrig!
Solche langen Spei- cherfristen hatte übrigens auch nie ein wirklicher Kriminologe gefordert. Es war wieder einmal nur reine Politiker-Inkompezenz bzw -Hybris. Das (bisherige) Er-
gebnis ist bekannt.
Und deine sämtlichen Auto-Verkehrsbewegungen werden 3 Monate gespeichert? Mit GPS-Daten-Genauigkeit? gleich noch abgeglichen mit deinen Kreditkarten/EC-Kartendaten damit man weiß, ob du auch in entsprechender Menge getankt hast oder stattdessen mit jemand Anderem die Kennzeichen getauscht hast?
Ich würde sagen, der Autokennzeichen-Vergleich hinkt ganz dramatisch.