EuGH: Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste?
Urheberrechtsabgabe auf Server-Hardware und dann nochmal auf Strato-Cloud-Dienst?
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Anbieter von Cloud-Speicherplatz in der EU müssen
nicht unbedingt eine Urheberrechtsabgabe für Privatkopien auf ihren
Servern bezahlen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in einer wichtigen Entscheidung heute zwar grundsätzlich fest, dass Privatkopien bei Speicherplatz-Anbietern im Netz unter dieselbe Regelung fallen wie die Sicherung auf Datenträgern. Doch wie genau ein Rechteinhaber dafür entschädigt werde, liege im Ermessen einzelner Staaten.
Hohe Hürden für Abgabe auf Cloud-Dienste
Urheberrechtsabgabe auf Server-Hardware und dann nochmal auf Strato-Cloud-Dienst?
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Mit der in Europa geltenden Abgabe für Privatkopien sollen
Rechteinhaber pauschal entschädigt werden. Sie wird auf alle
möglichen Geräte fällig, mit denen Verbraucher Kopien von Inhalten
erstellen können - von Smartphones über Computer bis hin zu
USB-Sticks. Bis zur EuGH-Entscheidung war umstritten, ob auch
Online-Speicherdienste unter die Bezeichnung "auf beliebigen Trägern"
fallen, für die die Regelung gilt.
Die obersten Richter betonten jedoch, dass den Ausgleich an die Rechteinhaber grundsätzlich die Person zu zahlen habe, die die Kopie erstellt. Seien die Nutzer nicht zu identifizieren, könnten Mitgliedsstaaten eine Abgabe für Server einführen, die bei den Cloud-Computing-Diensten eingesetzt werden. Zugleich sieht der EuGH aber Grenzen dafür, wie oft man dabei zur Kasse gebeten werden kann. Die Länder müssten sich vergewissern, "dass die so gezahlte Abgabe, soweit im Rahmen dieses einheitlichen Prozesses mehrere Geräte und Speichermedien von ihr betroffen sind, nicht über den sich für die Rechtsinhaber ergebenden etwaigen Schaden hinausgeht".
In dem vorliegenden Fall hatte die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana vom deutschen Cloud-Dienst Strato die Zahlung einer Privatkopien-Abgabe gefordert. Strato lehnte dies ab - zum einen unter Verweis auf die Online-Speicherung, zum anderen da bereits Urheberrechtsabgaben bezahlt worden seien: Von der Firma für ihre Server und von den österreichischen Nutzern für ihre Geräte.
Die Realisierung von Diensten, Speicherplatz, Apps und Rechenleistung im Internet bezeichnet man als Cloud Computing. Inzwischen werden auch Spiele ins Internet verlegt.