EuGH: Telekom StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus?
Stehen Telekom StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus?
Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für
Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet
werden (Zero Rating), verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
gegen EU-Recht.
Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Luxemburger Richter heute (Rechtssachen C-807/18 und C-39/19). Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen.
Noch keine Aussagen zu deutschen Tarifen
Stehen Telekom StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus?
Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, ähnliche Tarife werden aber auch
in Deutschland angeboten (Telekom StreamOn und Vodafone Pass). Verbraucherschützer hatten dies bereits
kritisiert. Konkret geht es um Tarife mit einem begrenzten
Internet-Datenvolumen. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der
weitere Datenverkehr gedrosselt oder blockiert. Der Datenverkehr
bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps wird nicht auf
das Volumen angerechnet und ist auch nicht von der Drosselung
betroffen.
Die Luxemburger Richter argumentierten nun, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der anderen Anwendungen verringert werde.
In einer weiteren Meldung erläutern wir, dass die deutschen Dienste Telekom StreamOn und Vodafone Pass wohl doch nicht von diesem EuGH-Urteil betroffen sind.