Urteil

EuGH: Telekom StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus?

Zero-Rating-Tarife wie Telekom StreamOn und Voda­fone Pass sind illegal, entschied der EuGH - sie verstoßen gegen die Netz­neu­tra­lität. Was das für die Tarif-Ange­bote in Deutsch­land bedeutet, ist noch unklar.
Von dpa /

Stehen Telekom StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus? Stehen Telekom StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus?
Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
 Handy­tarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Strea­ming nicht auf das Daten­volumen des Kunden ange­rechnet werden (Zero Rating), verstoßen nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs gegen EU-Recht.

Die Anbieter dürften bestimmte Anwen­dungen nicht bevor­zugt behan­deln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Daten­volu­mens hingegen blockieren oder verlang­samen, befanden die Luxem­burger Richter heute (Rechts­sachen C-807/18 und C-39/19). Dies verstoße gegen den Grund­satz der Netz­neu­tra­lität, wonach alle Daten im Internet diskri­minie­rungs­frei gleich behan­delt werden müssen.

Noch keine Aussagen zu deut­schen Tarifen

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Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Hinter­grund ist ein Fall in Ungarn, ähnliche Tarife werden aber auch in Deutsch­land ange­boten (Telekom StreamOn und Voda­fone Pass). Verbrau­cher­schützer hatten dies bereits kriti­siert. Konkret geht es um Tarife mit einem begrenzten Internet-Daten­volumen. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Daten­ver­kehr gedros­selt oder blockiert. Der Daten­ver­kehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musik­strea­ming-Apps wird nicht auf das Volumen ange­rechnet und ist auch nicht von der Dros­selung betroffen.

Die Luxem­burger Richter argu­men­tierten nun, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheb­lich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevor­zugt behan­delten Anwen­dungen erhöht und der anderen Anwen­dungen verrin­gert werde.

In einer weiteren Meldung erläu­tern wir, dass die deut­schen Dienste Telekom StreamOn und Voda­fone Pass wohl doch nicht von diesem EuGH-Urteil betroffen sind.

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