Urteile

EU-Gericht senkt Milliarden-Strafe für Google leicht

Google hat den Herstel­lern von Android-Geräten und den Betrei­bern von Mobil­funk­netzen rechts­wid­rige Beschrän­kungen aufer­legt. Die Strafe dafür wurde aller­dings etwas gesenkt.
Von dpa /

Urteil zu Googles Marktmacht bei Android Urteil zu Googles Marktmacht bei Android
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Das Gericht der EU hat die Wett­bewerbs­strafe der EU-Kommis­sion für Google im Wesent­lichen bestä­tigt. In einigen Punkten wichen die Richter aller­dings von der Posi­tion der Kommis­sion ab und verrin­gerten die Geld­buße von 4,34 Milli­arden Euro auf 4,125 Milli­arden Euro, wie das Gericht heute mitteilte.

Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Euro­päi­schen Gerichtshof einge­legt werden. Das Gericht sah den Vorwurf der Kommis­sion bestä­tigt, dass Google den Herstel­lern von Android-Geräten und den Betrei­bern von Mobil­funk­netzen rechts­wid­rige Beschrän­kungen aufer­legt hat, um die eigene markt­beherr­schende Stel­lung zu stärken.

Schon mehrere Strafen in teils histo­rischem Ausmaß

Urteil zu Googles Marktmacht bei Android Urteil zu Googles Marktmacht bei Android
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Android, das von Herstel­lern wie Samsung oder Xiaomi genutzt wird, ist das meist­benutzte Smart­phone-System und hat einen Markt­anteil von rund 80 Prozent. Den Rest machen Apples iPhones mit dem Betriebs­system iOS aus. Android wird bei Google entwi­ckelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abge­wan­delt werden. Aber es gab bislang Einschrän­kungen, wenn sie Google-Dienste wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Richter wiesen die Klage im Wesent­lichen ab. Das Gericht wider­sprach aller­dings der Einschät­zung der Kommis­sion bei Fest­stel­lung eines Miss­brauchs bei einer Verein­barung über die Auftei­lung von Einnahmen und verrin­gerte daher die Strafe, "um Schwere und Dauer der Zuwi­der­hand­lung besser Rech­nung zu tragen", hieß es in der Mittei­lung.

Das Urteil ist Teil einer Reihe von Rechts­strei­tig­keiten zwischen der für Wett­bewerb zustän­digen EU-Kommis­sion und dem ameri­kani­schen Konzern. (Rechts­sache T-604/18) Seit 2017 hat die Brüs­seler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils histo­rischem Ausmaß verhängt, zuletzt im vergan­genen Jahr.

Südkorea belegt Google und Meta mit Millionen-Strafen

Google und der Face­book-Mutter­kon­zern Meta sollen in Südkorea wegen Verstößen gegen das Daten­schutz­gesetz Strafen in zwei­stel­liger Millio­nen­höhe zahlen. Die Kommis­sion zum Schutz persön­licher Daten (PIPC) warf beiden Unter­nehmen heute vor, sie hätten Kunden­daten für perso­nali­sierte Online-Werbung genutzt, ohne vorher deren Zustim­mung einge­holt zu haben. Die Nutzer seien nicht ausrei­chend infor­miert worden, dass ihre Daten dafür gebraucht würden. Google müsse 69,2 Milli­arden Won (49,7 Mio Euro) und Meta 30,8 Milli­arden Won (22,1 Mio Euro) Strafe zahlen.

Die Beträge stellten die höchsten Geld­strafen dar, die wegen Verstößen gegen das Daten­schutz­gesetz verhängt worden seien, hieß es in einer Mittei­lung der unter der Aufsicht des südko­rea­nischen Präsi­denten stehenden Kommis­sion.

Sie wies die US-Konzerne an, ihr Verhalten zu korri­gieren. Beide Unter­nehmen müssten die Nutzer klar infor­mieren und deren Zustim­mung erfragen, falls sie Daten über das Verhalten ihrer Kunden auf Websites oder Anwen­dungen verfolgten und sammelten.

Meta kriti­sierte die Entschei­dung und deutete an, nöti­gen­falls vor Gericht zu ziehen. "Wir respek­tieren die Entschei­dung von PIPC, doch sind über­zeugt, dass wir mit unseren Kunden in rechts­kon­former Weise zusam­men­arbeiten." Alle Vorgaben würden erfüllt. Meta sei für alle Optionen einschließ­lich eines Gerichts­beschlusses offen, teilte ein Spre­cher mit.

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