Streit

Urteil: Amazon hat nicht zu wenig Steuern gezahlt

Von 2006 bis 2014 hat die euro­päi­sche Amazon-Tocher in Luxem­burg kaum Steuern gezahlt. Die EU-Kommis­sion bestand darum auf einer Nach­zah­lung. Das EU-Gericht folgte der Auffas­sung der Kommis­sion aber nicht.
Von dpa /

Urteil zur Besteuerung von Amazon Urteil zur Besteuerung von Amazon
Bild: dpa
Der welt­größte Online-Händler Amazon hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht von uner­laubten Steu­ervor­teilen in Luxem­burg profi­tiert.

Die Richter kippten heute eine Anord­nung der EU-Kommis­sion, nach der Luxem­burg von dem US-Konzern rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nach­for­dern soll.

Steu­erlast nicht zu Unrecht verrin­gert

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Nach Auffas­sung des Gerichts habe die Kommis­sion recht­lich nicht hinrei­chend nach­gewiesen, dass die Steu­erlast einer euro­päi­schen Toch­ter­gesell­schaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verrin­gert worden wäre, teilte ein Spre­cher mit.

Die Anord­nung im Fall Amazon hatte die EU-Kommis­sion 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffas­sung gelangt war, dass Luxem­burg dem Unter­nehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wett­bewerbs­wid­rige Vorteile einge­räumt habe, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben.

Dass die EU-Kommis­sion das Urteil akzep­tieren wird, gilt als unwahr­schein­lich. Vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof wehrt sich die Brüs­seler Behörde bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Auffor­derung an Irland gekippt hat, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milli­arden Euro an Steuern zurück­zufor­dern. Auch im Fall Amazon hat sie ein Einspruchs­recht.

Amazon Alexa ist der Sprach­dienst, der in Endge­räten der Echo-Reihe und weiterer Alexa-Geräten von Amazon steckt. Auf Zuruf werden verschie­dene Funk­tionen wie Musik, Nach­richten oder der Wetter­bericht akti­viert. Wir stellen den Sprach­dienst kurz vor.

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