Telekom & Vodafone: Von EuGH-Urteil nicht betroffen
StreamOn offenbar nicht von EuGH-Urteil betroffen
Fotos: Telekom/PictureArt - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Der EuGH hat heute entschieden: Gewisse Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, verstoßen gegen EU-Recht.
Hintergrund des heutigen Urteils war ein Fall in Ungarn, bei dem es um Tarife mit begrenztem Internet-Datenvolumen geht. War dieses Volumen verbraucht, wurde der weitere Datenverkehr gedrosselt oder abgeschaltet. Der Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps wurde jedoch nicht auf das Volumen angerechnet und war auch nicht von der Verlangsamung betroffen. Die Telekom und Vodafone teilen nun mit, dass ihre ähnlichen, aber nicht identischen Angebote Telekom StreamOn und Vodafone Pass von dem Urteil nicht betroffen seien.
Rechtslage muss trotzdem einheitlich geklärt werden
StreamOn offenbar nicht von EuGH-Urteil betroffen
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Susanne
Blohm von der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte heute, dass die bekanntesten deutschen Angebote wohl nicht von dem
EuGH-Urteil betroffen seien, weil bei ihnen alle Apps - also
beispielsweise auch die bevorzugten Musik- oder Streaming-Dienste -
von der Tempo-Drosselung betroffen seien. teltarif.de hatte schon 2016 darüber berichtet, dass nach einer AGB-Änderung der Telekom nach der Drossel auch Streaming-Dienste gedrosselt werden.
Dies betonte auch die Telekom: "Das Urteil des EuGH betrifft das Angebot StreamOn der Telekom nicht. Wir halten uns an geltendes EU-Recht. Im Fall einer Reduzierung der Bandbreite nach Verbrauch des inkludierten Datenvolumens werden alle Dienste gleich behandelt. Das gilt auch für die in StreamOn enthaltenen Partnerdienste", sagte ein Sprecher gegenüber teltarif.de. Allerdings ist wegen des Telekom-Tarifs StreamOn noch ein Gerichtsverfahren in Deutschland anhängig. Das Verwaltungsgericht Köln rief dazu im Januar den EuGH an.
Denn Verbraucherschützer sehen auch die Angebote in Deutschland kritisch. Auf den ersten Blick seien sie für den Kunden attraktiv, sagte Blohm. "Über kurz oder lang besteht jedoch die Gefahr, dass sich solche Angebote negativ auf die Wahlfreiheit der Verbraucher und Angebotsvielfalt am Markt auswirken." Ziel sollte Blohm zufolge sein - wie in vielen EU-Ländern längst Standard - grundsätzlich mehr Inklusivvolumen für den monatlichen Tarifpreis zu bekommen.
Grundsätzlich begrüße sie das Urteil von heute. Zugleich forderte sie jedoch Rechtssicherheit für die Verbraucher. Der Umgang mit derlei Tarifen müsse grundsätzlich geklärt werden - auch mit Blick auf die deutschen Angebote.
Die Luxemburger Richter argumentierten in ihrem Urteil von heute unter anderem, dass derlei Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der anderen Anwendungen verringert werde.
Vodafone: EU-Netzneutralitätsrichtlinien umgesetzt
Auf Anfrage schrieb uns ein Sprecher von Vodafone zu dem Urteil:
Das Urteil des EuGH hat auf die Vodafone Pass-Tarife keine Auswirkung. Die Richter monieren im Fall des ungarischen Betreibers, dass dieser nach Aufbrauchen des Tarif-Datenvolumens den Datenverkehr der vom Kunden gewählten Option ungedrosselt weiterlaufen ließ. Sprich: Der Kunde konnte zum Beispiel mit voller Geschwindigkeit weiter streamen, obwohl er kein Datenvolumen mehr auf seiner Karte hatte.Vodafone hat seine Tarife seinerzeit sorgfältig gemäß den EU Netzneutralitätsrichtlinien konzipiert. Aus diesem Grunde reduzieren wir bei Aufbrauchen des Tarif-Datenvolumens auch die Surfgeschwindigkeit der zusätzlich gewählten Pass-Option (Musik, Video, Chat, Social, Gaming). Insofern sind die Vodafone Pass-Tarife von der EuGH-Entscheidung nicht betroffen.