Urteil

StreamOn & Vodafone Pass verstoßen gegen EU-Recht (Update)

Juris­tisch sind Telekom StreamOn und Voda­fone Pass schon länger umstritten, nun hat auch der EuGH sein Urteil vorge­legt: Die Optionen verstoßen gegen die Netz­neu­tra­lität und damit gegen EU-Recht.
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EuGH: Zero Rating bei Telekom und Vodafone nicht legal EuGH: Zero Rating bei Telekom und Vodafone nicht legal
Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Die Mobil­funk-Anbieter Voda­fone und Deut­sche Telekom haben vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof eine Schlappe einste­cken müssen.

Die höchsten euro­päi­schen Richter erklärten heute in Luxem­burg bestimmte Tarife der Anbieter für euro­parechts­widrig. Hierbei geht es um die Null­tarif-Strea­ming-Optionen (Zero-Rating-Optionen), bei der zum Beispiel das Streamen von Videos auf dem Smart­phone eigent­lich ohne Anrech­nung auf das monat­liche Daten­volumen möglich ist. Die Firmen nahmen aber Einschrän­kungen vor, die sie später auf Druck der Bundes­netz­agentur zurück­nahmen. Dennoch liefen Gerichts­ver­fahren weiter. Nun hat sich der EuGH einge­schaltet.

Auch Tethe­ring-Verbot rechts­widrig

EuGH: Zero Rating bei Telekom und Vodafone nicht legal EuGH: Zero Rating bei Telekom und Vodafone nicht legal
Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Es geht um den Voda­fone Pass und um StreamOn bei der Telekom. Hierbei kann man zum Beispiel Videos auf seinem Smart­phone oder Tablet streamen, ohne dass dies auf das monat­liche Daten­volumen ange­rechnet wird. Aller­dings dros­selte die Telekom die Über­tra­gungs­rate, und man konnte einen Film nur noch in SD-Auflö­sung und nicht in HD angu­cken. Voda­fone behielt sich vor, dies eben­falls zu tun. In der aktu­ellen Version der Tarife ist die Dros­selung kein Thema mehr.

Außerdem wurde der Daten­ver­brauch im EU-Ausland 2017 bei "StreamOn" und beim Konkur­renz­pro­dukt "Voda­fone Pass" zunächst auf das Monats­volumen ange­rechnet, obwohl der Verbrau­cher im euro­päi­schen Ausland laut EU-Regeln zu selben Kondi­tionen surfen soll wie daheim (Roam like at Home). Diese Anrech­nung kippten beide Firmen später.

Ein Streit­punkt war zudem, ob Voda­fone Tethe­ring von seinem Tarif ausschließen darf - wenn man also sein Handy als Hotspot nutzt und sich mit dem Tablet verbindet, um darauf einen Film zu gucken. Der Daten­ver­brauch könnte durch die Nutzung von mehreren Endge­räten also deut­lich steigen - dem wollte Voda­fone einen Riegel vorschieben können. Auch dies hielten die Richter in ihrem Urteil für rechts­widrig.

Mit Blick auf die in der Vergan­gen­heit vorge­nom­menen Einschrän­kungen der auch "Zero Rating" genannten Tarife heißt es in der Mittei­lung des Gerichts: "Eine solche Geschäfts­praxis verstößt gegen die allge­meine, in der Verord­nung über den Zugang zum offenen Internet aufge­stellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskri­minie­rung oder Störung gleich zu behan­deln" (Netz­neu­tra­lität). Nach der Wort­mel­dung des EuGH gehen nun sepa­rate Verfahren an zwei deut­schen Gerichten weiter - es ist nun aber klar, dass die Unter­nehmen dort auf verlo­renem Posten stehen.

Update: Reak­tionen auf das Urteil

Das Urteil könnte aber dennoch Auswir­kungen auf das aktu­elle Geschäfts­modell der Zero-Rating-Produkte haben. So heißt es in der Gerichts­mit­tei­lung: "Eine solche Geschäfts­praxis verstößt gegen die allge­meine, in der Verord­nung über den Zugang zum offenen Internet aufge­stellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskri­minie­rung oder Störung gleich zu behan­deln." Diese Aussage könnte man so verstehen, dass das Produkt aus Sicht der Richter gene­rell gegen die Netz­neu­tra­lität - also die Gleich­behand­lung von Daten - verstößt.

Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv), der gegen Voda­fone vor Gericht gezogen war, zeigte sich erfreut. "Das heutige EuGH-Urteil gegen den Voda­fone-Pass setzt ein Zeichen für Netz­neu­tra­lität und ist ein Sieg für den Verbrau­cher­schutz", erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Die Bundes­netz­agentur, die eben­falls gegen Voda­fone und gegen die Telekom vorge­gangen war, teilte mit, dass die Entschei­dungen des Gerichts über die Anord­nungen der Bundes­netz­agentur hinaus­gingen. "Es ist deswegen zu erwarten, dass die auf Anord­nung der Bundes­netz­agentur bereits 2019 ange­passten Ange­bote in ihrer jetzigen Form nicht aufrecht­erhalten werden können."

Die betrof­fenen Firmen betonten beide, dass man die Tarife ja schon längst geän­dert habe. Für das jetzige StreamOn ändere sich also nichts, sagte ein Telekom-Spre­cher. "Soweit das Urteil darüber hinaus Aussagen zu Zero-Rating im Allge­meinen enthält, haben diese mit dem Verfah­rens­gegen­stand zunächst nichts zu tun. Was daraus folgt, muss der Gesetz­geber klären."

In den Voda­fone-Pass-Geschäfts­bedin­gungen steht noch eine Klausel zum Hotspot-Ausschluss. Ein Voda­fone-Spre­cher betonte, dass man von der Möglich­keit nie Gebrauch gemacht habe - bei Voda­fone Pass habe man sich also doch mit anderen Endge­räten verbinden können, ohne dass Video­streamen auf das Monats­volumen ange­rechnet wurde. Ende des Updates.

Die Deut­sche Telekom hatte garade erst neue SteamOn-Part­ner­dienste vorge­stellt. Dazu gehört sogar GigaTV von Voda­fone.

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