StreamOn & Vodafone Pass verstoßen gegen EU-Recht (Update)
EuGH: Zero Rating bei Telekom und Vodafone nicht legal
Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Die Mobilfunk-Anbieter Vodafone und Deutsche
Telekom haben vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe
einstecken müssen.
Die höchsten europäischen Richter erklärten heute in Luxemburg bestimmte Tarife der Anbieter für europarechtswidrig. Hierbei geht es um die Nulltarif-Streaming-Optionen (Zero-Rating-Optionen), bei der zum Beispiel das Streamen von Videos auf dem Smartphone eigentlich ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen möglich ist. Die Firmen nahmen aber Einschränkungen vor, die sie später auf Druck der Bundesnetzagentur zurücknahmen. Dennoch liefen Gerichtsverfahren weiter. Nun hat sich der EuGH eingeschaltet.
Auch Tethering-Verbot rechtswidrig
EuGH: Zero Rating bei Telekom und Vodafone nicht legal
Foto/Grafik: Vodafone, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Es geht um den Vodafone Pass und um StreamOn bei der Telekom.
Hierbei kann man zum Beispiel Videos auf seinem Smartphone oder
Tablet streamen, ohne dass dies auf das monatliche Datenvolumen
angerechnet wird. Allerdings drosselte die Telekom die
Übertragungsrate, und man konnte einen Film nur noch in SD-Auflösung
und nicht in HD angucken. Vodafone behielt sich vor, dies ebenfalls
zu tun. In der aktuellen Version der Tarife ist die Drosselung kein
Thema mehr.
Außerdem wurde der Datenverbrauch im EU-Ausland 2017 bei "StreamOn" und beim Konkurrenzprodukt "Vodafone Pass" zunächst auf das Monatsvolumen angerechnet, obwohl der Verbraucher im europäischen Ausland laut EU-Regeln zu selben Konditionen surfen soll wie daheim (Roam like at Home). Diese Anrechnung kippten beide Firmen später.
Ein Streitpunkt war zudem, ob Vodafone Tethering von seinem Tarif ausschließen darf - wenn man also sein Handy als Hotspot nutzt und sich mit dem Tablet verbindet, um darauf einen Film zu gucken. Der Datenverbrauch könnte durch die Nutzung von mehreren Endgeräten also deutlich steigen - dem wollte Vodafone einen Riegel vorschieben können. Auch dies hielten die Richter in ihrem Urteil für rechtswidrig.
Mit Blick auf die in der Vergangenheit vorgenommenen Einschränkungen der auch "Zero Rating" genannten Tarife heißt es in der Mitteilung des Gerichts: "Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln" (Netzneutralität). Nach der Wortmeldung des EuGH gehen nun separate Verfahren an zwei deutschen Gerichten weiter - es ist nun aber klar, dass die Unternehmen dort auf verlorenem Posten stehen.
Update: Reaktionen auf das Urteil
Das Urteil könnte aber dennoch Auswirkungen auf das aktuelle Geschäftsmodell der Zero-Rating-Produkte haben. So heißt es in der Gerichtsmitteilung: "Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln." Diese Aussage könnte man so verstehen, dass das Produkt aus Sicht der Richter generell gegen die Netzneutralität - also die Gleichbehandlung von Daten - verstößt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der gegen Vodafone vor Gericht gezogen war, zeigte sich erfreut. "Das heutige EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz", erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Die Bundesnetzagentur, die ebenfalls gegen Vodafone und gegen die Telekom vorgegangen war, teilte mit, dass die Entscheidungen des Gerichts über die Anordnungen der Bundesnetzagentur hinausgingen. "Es ist deswegen zu erwarten, dass die auf Anordnung der Bundesnetzagentur bereits 2019 angepassten Angebote in ihrer jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden können."
Die betroffenen Firmen betonten beide, dass man die Tarife ja schon längst geändert habe. Für das jetzige StreamOn ändere sich also nichts, sagte ein Telekom-Sprecher. "Soweit das Urteil darüber hinaus Aussagen zu Zero-Rating im Allgemeinen enthält, haben diese mit dem Verfahrensgegenstand zunächst nichts zu tun. Was daraus folgt, muss der Gesetzgeber klären."
In den Vodafone-Pass-Geschäftsbedingungen steht noch eine Klausel zum Hotspot-Ausschluss. Ein Vodafone-Sprecher betonte, dass man von der Möglichkeit nie Gebrauch gemacht habe - bei Vodafone Pass habe man sich also doch mit anderen Endgeräten verbinden können, ohne dass Videostreamen auf das Monatsvolumen angerechnet wurde. Ende des Updates.
Die Deutsche Telekom hatte garade erst neue SteamOn-Partnerdienste vorgestellt. Dazu gehört sogar GigaTV von Vodafone.