Entscheidung

EU-Gericht: Milliardenstrafe gegen Qualcomm nichtig

Eine Wett­bewerbs­strafe gegen Qual­comm ist laut dem Gericht der Euro­päi­schen Union nichtig. Es geht um eine Strafe, die die EU-Kommis­sion 2018 verhängt hatte. Das hat Apple damit zu tun.
Von dpa /

Das Gericht der Euro­päi­schen Union hat eine Wett­bewerbs­strafe von fast einer Milli­arde Euro gegen den Chip­her­steller Qual­comm für nichtig erklärt. Es seien mehrere Verfah­rens­fehler fest­gestellt worden, teilte das Gericht gestern mit. Zudem habe die zustän­dige EU-Kommis­sion bei der Analyse des Falls nicht alle rele­vanten Faktoren berück­sich­tigt (Rechts­sache T-235/18).

Diese hatte 2018 die Strafe gegen Qual­comm verhängt, weil sie der Ansicht war, das ameri­kani­sche Unter­nehmen habe Milli­arden US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkur­renz kaufe, so die zustän­dige EU-Kommis­sarin Margrethe Vestager damals.

Nach­teil für Wett­bewerber?

Chiphersteller Qualcomm Chiphersteller Qualcomm
Bild: dpa
Wett­bewerber seien dadurch in rechts­wid­riger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für soge­nannte LTE-Basis­band-Chip­sätze ausge­schlossen worden. Nach Einschät­zung der Wett­bewerbs­hüter versuchte das Unter­nehmen vor allem eine stär­kere Konkur­renz durch Intel zu verhin­dern.

Das Gericht folgte der Argu­men­tation jedoch nicht: "Mit seinem Urteil von heute erklärt das Gericht den Beschluss der Kommis­sion insge­samt für nichtig." Dabei berufen sich die Richter auf mehrere Verfah­rens­fehler, die die Vertei­digungs­rechte von Qual­comm beein­träch­tigt hätten. Zudem stellt es eine Analyse der Kommis­sion zu den wett­bewerbs­wid­rigen Auswir­kungen der Anreiz­zah­lungen in Frage.

Entschei­dung noch nicht rechts­kräftig

Die Kommis­sion habe für ihre Fest­stel­lung nicht alle rele­vanten tatsäch­lichen Umstände berück­sich­tigt, damit sei die Analyse rechts­widrig, hieß es. Zwar hätten die Zahlungen die Anreize für Apple, sich an konkur­rie­rende Anbieter zu wenden, verrin­gert, aber für den über­wie­genden Teil seines Bedarfs im rele­vanten Zeit­raum habe es keine tech­nische Alter­native zu den Chip­sätzen von Qual­comm gegeben.

Die Entschei­dung des Gerichts ist noch nicht rechts­kräftig. Die EU-Kommis­sion kann noch vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof dagegen vorgehen. Eine Spre­cherin der Behörde sagte, man werde das Urteil genau analy­sieren und über mögliche nächste Schritte nach­denken.

In einer weiteren Meldung geht es unter anderem darum, dass die EU-Kommis­sion nicht mit den AGB des WhatsApp-Messen­gers einver­standen ist.

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