Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucher

Privatinsolvenz: Schufa löscht alte Schulden

Verbrau­cher sollen nach einer Privatin­sol­venz wieder durch­starten können. Bei Auskunf­teien bleiben die Daten aber noch für drei Jahre gespei­chert. Jetzt kommt Bewe­gung in die umstrit­tene Praxis.
Von dpa /

Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrau­chern gelöscht, die eine Privatin­sol­venz hinter sich haben. Vor dem Hinter­grund laufender Gerichts­ver­fahren hatte die Auskunftei ange­kün­digt, die Spei­cher­frist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umge­setzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deut­schen Presse-Agentur mitteilte.

"Für die meisten der 250.000 Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher verbes­sert sich die Bonität durch die Verkür­zung der Spei­cher­dauer", sagte Schufa-Vorstands­mit­glied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kredit­wür­dig­keit) kann unter anderem für den Abschluss von Miet­ver­trägen wichtig sein.

Neues EU-Daten­schutz­recht seit 2018

Durch die verkürzte Speicherdauer soll sich die Bonität der betreffenden Verbraucher verbessern Durch die verkürzte Speicherdauer soll sich die Bonität der betreffenden Verbraucher verbessern
Bild: picture alliance/dpa
Durch eine Verbrau­cher­insol­venz können sich Privat­leute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurück­zahlen können. Am Ende steht die soge­nannte Rest­schuld­befreiung. Die Infor­mation darüber wird sechs Monate lang auf einem amtli­chen Inter­net­portal veröf­fent­licht. Die Schufa und andere Auskunf­teien erheben diese Bekannt­machungen und spei­cherten sie drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Euro­päi­schen Union ein neues Daten­schutz­recht.

Die Schufa hatte vor diesem Hinter­grund ange­kün­digt, die Spei­cher­dauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzu­setzen. Künftig werden die Infor­mationen zu einer Rest­schuld­befreiung nach Angaben der Schufa auto­matisch nach sechs Monaten gelöscht. Ledig­lich Neuschulden, die nicht durch die Rest­schuld­befreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

EuGH und BGH beschäf­tigen sich aktuell mit der Spei­cher­dauer

Mit der Frage der Spei­cher­dauer beschäf­tigen sich aktuell der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) und der Bundes­gerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zustän­dige Gene­ral­anwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutsch­land sehr kritisch zu der bishe­rigen Praxis geäu­ßert: Die Rest­schuld­befreiung solle es den Betrof­fenen ermög­lichen, sich erneut am Wirt­schafts­leben zu betei­ligen - durch die lange Spei­che­rung werde das jedoch verei­telt.

Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschät­zung des Gene­ral­anwalts an.

Wie Sie sich gegen falsche Schufa-Einträge wehren, lesen Sie in einem Ratgeber.

Mehr zum Thema Verbraucher