Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Vodafone: Zusatzentgelte für Überweisungen laut EuGH tabu

Der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) hat gegen Voda­fone entschieden: Es dürfen keine Zusatz­ent­gelte für Über­wei­sungen verlangt werden. Geklagt hatte der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band.
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Was lange währt, wird endlich gut: Der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands (vzbv) gegen die Voda­fone Deutsch­land GmbH entschieden. Demnach darf Voda­fone von seinen Kunden keine Zusatz­ent­gelte für Über­wei­sungen verlangen.

Voda­fone hatte solche Entgelte bei Verträgen, die vor Inkraft­treten eines entspre­chenden Verbots abge­schlossen wurden, jedoch erhoben.

EuGH entscheidet gegen Voda­fone

Der Negativpreis Prellbock 2021 ging an Vodafone Deutschland Der Negativpreis Prellbock 2021 ging an Vodafone Deutschland
Foto: Verbraucherzentrale Sachsen
Jana Brock­feld, Rechts­refe­rentin beim vzbv, findet: Das ist "ein gutes Urteil für Verbrau­cher". Nun sei klar: Unter­nehmen könnten ihren Kunden nicht einfach Zusatz­kosten für Über­wei­sungen aufbrummen.

Wer nach Inkraft­treten des gesetz­lichen Entgelt-Verbots Rech­nungen begleicht, muss kein Zusatz­ent­gelt zahlen - auch wenn der entspre­chende Vertrag schon vor dem Verbot abge­schlossen wurde. Der vzbv freue sich über diese Entschei­dung und hoffe nun auf einen posi­tiven Fort­gang des Klage­ver­fah­rens gegen die Voda­fone Deutsch­land GmbH vor dem OLG München (29 U 6221/19).

Zum Hinter­grund

Schon am 13. Januar 2018 war eine Neure­gelung in Kraft getreten, wonach Unter­nehmen für die Bezah­lung mit SEPA-Über­wei­sungen, SEPA-Last­schriften oder Kredit- und Giro­karten von Verbrau­chern kein zusätz­liches Entgelt verlangen dürfen. Diese Vorschrift geht auf die euro­päi­sche Zahlungs­dienste-Richt­linie ("SEPA" 2015/2366) zurück.

Voda­fone hatte aber auch noch nach Inkraft­treten des Verbots von Kunden mit älteren Verträgen, die nicht per Last­schrift zahlen wollten, eine „Selbst­zah­ler­pau­schale“ von 2,50 Euro erhoben.

Gegen diese Vorge­hens­weise hatte der vzbv Unter­las­sungs­klage erhoben und in erster Instanz vor dem LG München I (33 O 6578/18) gewonnen. Das Beru­fungs­gericht, das OLG München (29 U 6221/19), hatte die Frage dann zur Entschei­dung dem EuGH vorge­legt. Der EuGH entschied nun, dass der maßgeb­liche Zeit­punkt für die Anwen­dung des Entgelt­ver­bots jener Zeit­punkt ist, zu dem der Zahlungs­vor­gang bewirkt wird, nicht aber der der Entste­hung des zugrunde liegende Vertrags.

Denn Ziel der Richt­linie sei es, die Inte­gra­tion des Binnen­markts zu fördern und Verbrau­chern ein hohes Schutz­niveau zu bieten. Die Harmo­nisie­rung auf Unions­ebene würde aber gefährdet, wenn auch für Zahlungen ab dem 13. Januar 20218 auf den Zeit­punkt des zu Grunde liegenden Vertrages abge­stellt würde.

Der Euro­päi­sche Gerichtshof hatte sein Urteil am 02. Dezember 2021 unter dem Akten­zei­chen: C-484/20 verkündet. Dem waren die Urteile des Land­gerichts München I am 24. Oktober 2019 (Akten­zei­chen 33 O 6578/18) voran­gegangen, wir hatten darüber berichtet.

Voda­fone hat bei Verbrau­cher­schüt­zern keinen guten Ruf

Die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen hatte nach einer Abstim­mung unter Verbrau­chern dem Unter­nehmen Voda­fone den Nega­tiv­preis "Prell­bock 2021" verliehen. Der Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter habe mit fast 1400 Beschwerde-Stimmen (51 Prozent) den Nega­tiv­preis des säch­sischen Verbrau­cher­schutzes mehr als verdient, stellt die Verbrau­cher­zen­trale dazu fest.

Voda­fone sei "ein Dauer­brenner in der Rechts­bera­tung und bei Problemen mit den Verträgen des Anbie­ters" im Alltag der Verbrau­cher­schützer. Der Ärger sei groß und reiche von mangel­haftem Kunden­ser­vice über unbe­rech­tigte Forde­rungen bis hin zu Leis­tungs­aus­fällen und windigen Vermitt­lern.

Kritik an "windigen Vermitt­lern"

Die Verbrau­cher­zen­trale sieht kritisch, dass Voda­fone "mit windigen Vermitt­lern zulasten der Trans­parenz" zusam­men­arbeite. „Es gibt viele Hinweise zu unlau­teren Aussagen einiger Vermittler der Voda­fone-Verträge, welche viele Kunden zusätz­lich in die Bredouille bringen“, so Rechts­expertin Claudia Neumerkel von der Verbrau­cher­zen­trale Sachsen.

„Nicht umge­setzte Kündi­gungen, unge­wollte Verträge und zusätz­liche Kosten können die Folge sein.“ Voda­fone müsse die Zusam­men­arbeit mit zwie­lich­tigen Geschäfts­part­nern stoppen und Verbrau­cher hier mehr Kosten- und Leis­tungs­trans­parenz und Sicher­heit ermög­lichen.

Auch der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) hatte vor einiger Zeit über auffal­lend viele Beschwerden über Voda­fone berichtet.

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