Vodafone: Zusatzentgelte für Überweisungen laut EuGH tabu
Was lange währt, wird endlich gut: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vodafone Deutschland GmbH entschieden. Demnach darf Vodafone von seinen Kunden keine Zusatzentgelte für Überweisungen verlangen.
Vodafone hatte solche Entgelte bei Verträgen, die vor Inkrafttreten eines entsprechenden Verbots abgeschlossen wurden, jedoch erhoben.
EuGH entscheidet gegen Vodafone
Der Negativpreis Prellbock 2021 ging an Vodafone Deutschland
Foto: Verbraucherzentrale Sachsen
Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv, findet: Das ist "ein gutes Urteil für Verbraucher". Nun sei klar: Unternehmen könnten ihren Kunden nicht einfach Zusatzkosten für Überweisungen aufbrummen.
Wer nach Inkrafttreten des gesetzlichen Entgelt-Verbots Rechnungen begleicht, muss kein Zusatzentgelt zahlen - auch wenn der entsprechende Vertrag schon vor dem Verbot abgeschlossen wurde. Der vzbv freue sich über diese Entscheidung und hoffe nun auf einen positiven Fortgang des Klageverfahrens gegen die Vodafone Deutschland GmbH vor dem OLG München (29 U 6221/19).
Zum Hintergrund
Schon am 13. Januar 2018 war eine Neuregelung in Kraft getreten, wonach Unternehmen für die Bezahlung mit SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder Kredit- und Girokarten von Verbrauchern kein zusätzliches Entgelt verlangen dürfen. Diese Vorschrift geht auf die europäische Zahlungsdienste-Richtlinie ("SEPA" 2015/2366) zurück.
Vodafone hatte aber auch noch nach Inkrafttreten des Verbots von Kunden mit älteren Verträgen, die nicht per Lastschrift zahlen wollten, eine „Selbstzahlerpauschale“ von 2,50 Euro erhoben.
Gegen diese Vorgehensweise hatte der vzbv Unterlassungsklage erhoben und in erster Instanz vor dem LG München I (33 O 6578/18) gewonnen. Das Berufungsgericht, das OLG München (29 U 6221/19), hatte die Frage dann zur Entscheidung dem EuGH vorgelegt. Der EuGH entschied nun, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Anwendung des Entgeltverbots jener Zeitpunkt ist, zu dem der Zahlungsvorgang bewirkt wird, nicht aber der der Entstehung des zugrunde liegende Vertrags.
Denn Ziel der Richtlinie sei es, die Integration des Binnenmarkts zu fördern und Verbrauchern ein hohes Schutzniveau zu bieten. Die Harmonisierung auf Unionsebene würde aber gefährdet, wenn auch für Zahlungen ab dem 13. Januar 20218 auf den Zeitpunkt des zu Grunde liegenden Vertrages abgestellt würde.
Der Europäische Gerichtshof hatte sein Urteil am 02. Dezember 2021 unter dem Aktenzeichen: C-484/20 verkündet. Dem waren die Urteile des Landgerichts München I am 24. Oktober 2019 (Aktenzeichen 33 O 6578/18) vorangegangen, wir hatten darüber berichtet.
Vodafone hat bei Verbraucherschützern keinen guten Ruf
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte nach einer Abstimmung unter Verbrauchern dem Unternehmen Vodafone den Negativpreis "Prellbock 2021" verliehen. Der Telekommunikationsanbieter habe mit fast 1400 Beschwerde-Stimmen (51 Prozent) den Negativpreis des sächsischen Verbraucherschutzes mehr als verdient, stellt die Verbraucherzentrale dazu fest.
Vodafone sei "ein Dauerbrenner in der Rechtsberatung und bei Problemen mit den Verträgen des Anbieters" im Alltag der Verbraucherschützer. Der Ärger sei groß und reiche von mangelhaftem Kundenservice über unberechtigte Forderungen bis hin zu Leistungsausfällen und windigen Vermittlern.
Kritik an "windigen Vermittlern"
Die Verbraucherzentrale sieht kritisch, dass Vodafone "mit windigen Vermittlern zulasten der Transparenz" zusammenarbeite. „Es gibt viele Hinweise zu unlauteren Aussagen einiger Vermittler der Vodafone-Verträge, welche viele Kunden zusätzlich in die Bredouille bringen“, so Rechtsexpertin Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Nicht umgesetzte Kündigungen, ungewollte Verträge und zusätzliche Kosten können die Folge sein.“ Vodafone müsse die Zusammenarbeit mit zwielichtigen Geschäftspartnern stoppen und Verbraucher hier mehr Kosten- und Leistungstransparenz und Sicherheit ermöglichen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte vor einiger Zeit über auffallend viele Beschwerden über Vodafone berichtet.