EuGH stärkt YouTube bei Uploads geschützter Inhalte
EuGH-Urteil zu Uploads von geschützten Inhalten auf YouTube
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Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die
Position von Plattformbetreibern wie YouTube gestärkt.
Sie sind demnach grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzerinnen und Nutzer rechtlich geschützte Inhalte hochladen, wie aus dem heute veröffentlichten Richterspruch hervorgeht. Die Anbieter müssen demnach aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf aufmerksam werden. Zudem könnte ein Betreiber Schwierigkeiten bekommen, "wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen", heißt es (Rechtssachen C-682/18 und C-683/18).
Ein Musikproduzent hatte geklagt
EuGH-Urteil zu Uploads von geschützten Inhalten auf YouTube
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Hintergrund sind zwei Fälle, die derzeit vor dem Bundesgerichtshof
verhandelt werden. Ein Musikproduzent war wegen hochgeladener
Konzertmitschnitte gegen YouTube vorgegangen, zudem liegt ein Verlag
mit der Plattform Uploaded im Rechtsstreit.
Es würde aber keine "öffentliche Wiedergabe" nach EU-Recht durch die Betreiber der Internetdienste vorliegen, solange sie beispielsweise die Inhalte "unverzüglich" löschen, nachdem sie Kenntnis von diesen erlangt hätten, und solange sie technische Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen wirksam und glaubwürdig zu bekämpfen.
Das Urheberrecht von Material, das auf Online-Tauschbörsen geteilt wird, soll besser geschützt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall.