Urteil

EuGH stärkt YouTube bei Uploads geschützter Inhalte

Ist YouTube dafür verant­wort­lich, wenn die Nutzer recht­lich geschützte Inhalte hoch­laden? Ein Musik­pro­duzent hatte geklagt - der EuGH hat dazu nun geur­teilt.
Von dpa /

EuGH-Urteil zu Uploads von geschützten Inhalten auf YouTube EuGH-Urteil zu Uploads von geschützten Inhalten auf YouTube
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Der Euro­päi­sche Gerichtshof hat in einem Urteil die Posi­tion von Platt­form­betrei­bern wie YouTube gestärkt.

Sie sind demnach grund­sätz­lich nicht dafür verant­wort­lich, wenn Nutze­rinnen und Nutzer recht­lich geschützte Inhalte hoch­laden, wie aus dem heute veröf­fent­lichten Rich­ter­spruch hervor­geht. Die Anbieter müssen demnach aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf aufmerksam werden. Zudem könnte ein Betreiber Schwie­rig­keiten bekommen, "wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhal­tens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen", heißt es (Rechts­sachen C-682/18 und C-683/18).

Ein Musik­pro­duzent hatte geklagt

EuGH-Urteil zu Uploads von geschützten Inhalten auf YouTube EuGH-Urteil zu Uploads von geschützten Inhalten auf YouTube
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Hinter­grund sind zwei Fälle, die derzeit vor dem Bundes­gerichtshof verhan­delt werden. Ein Musik­pro­duzent war wegen hoch­gela­dener Konzert­mit­schnitte gegen YouTube vorge­gangen, zudem liegt ein Verlag mit der Platt­form Uploaded im Rechts­streit.

Es würde aber keine "öffent­liche Wieder­gabe" nach EU-Recht durch die Betreiber der Inter­net­dienste vorliegen, solange sie beispiels­weise die Inhalte "unver­züg­lich" löschen, nachdem sie Kenntnis von diesen erlangt hätten, und solange sie tech­nische Maßnahmen ergreifen, um Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen wirksam und glaub­würdig zu bekämpfen.

Das Urheber­recht von Mate­rial, das auf Online-Tausch­börsen geteilt wird, soll besser geschützt werden, urteilte der Euro­päi­sche Gerichtshof in einem anderen Fall.

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