Urheberrecht

Online-Tauschbörsen: EuGH stärkt Urheberrechte-Schutz

Das Urhe­ber­recht von Mate­rial, das auf Online-Tausch­börsen geteilt wird, soll besser geschützt werden, urteilte der Euro­päi­sche Gerichtshof.
Von dpa /

Der Euro­päi­sche Gerichtshof hat den Schutz von Urhe­ber­rechten bei Mate­rial auf Online-Tausch­börsen gestärkt. Wer anderen Nutzern auf einer solchen Platt­form urhe­ber­recht­lich geschütztes Mate­rial zur Verfü­gung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rech­teinhaber weiter­geleitet werden.

Dies sei unter bestimmten Voraus­set­zungen zulässig, entschied das höchste EU-Gericht in Luxem­burg. Der Auskunfts­antrag des Rech­teinha­bers müsse aber gerecht­fer­tigt, verhält­nis­mäßig und nicht miss­bräuch­lich sein.

Es geht um Peer-to-Peer-Netz­werke

Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von
Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt
Bild: picture alliance/dpa | Arne Immanuel Bänsch
In Peer-to-Peer-Netz­werken schließen sich mehrere Computer gleich­berech­tigt zusammen. Dies kann als Online-Tausch­börse genutzt werden - etwa indem eine Video-Datei in viele Schnipsel geteilt und dezen­tral auf verschie­denen Compu­tern gespei­chert wird.

Die Segmente können aber problemlos von anderen Mitglie­dern des Netz­werkes wieder zusam­men­gesetzt werden, so dass auch urhe­ber­recht­lich geschützte Dateien wieder abge­spielt werden können.

Schutz für geis­tiges Eigentum

In dem Urteil betont der EuGH, dass das Zugäng­lich­machen einer Datei über diesen Weg eine "öffent­liche Wieder­gabe" nach EU-Recht ist. Zum anderen sei es eine "Zugäng­lich­machung", wenn ein Nutzer "in voller Kenntnis der Folgen seines Verhal­tens" anderen Zugang zu geschützten Werken verschafft.

Das EU-Recht verbiete es nicht, IP-Adressen von Peer-to-Peer-Netz­werk­nut­zern, deren Inter­net­anschlüsse für ille­gale Akti­vitäten genutzt worden sein sollen, syste­matisch zu spei­chern. Mit dem Urteil wolle der Gerichtshof einen hohen Schutz für geis­tiges Eigentum gewähr­leisten, erklärte das Gericht weiter.

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