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Streit um Musikvideos mit YouTube: Gema legt Berufung ein

Videoplattform muss mehr gegen Videos mit geschützter Musik tun
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Gema gegen YouTube Gema gegen YouTube
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Der Streit um Musikvideos zwischen der Videoplattform YouTube und der Verwertungsgesellschaft Gema geht in die nächste Runde. Demnach hat die Gema Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts in Hamburg eingelegt, da es zu keiner Einigung mit YouTube kommen konnte. Laut Gema haben in den vergangenen Wochen zwar mehrere Verhandlungen und Gespräche stattgefunden, die aber bis zum Ende der Berufungsfrist kein positives Resultat durchblicken ließen.

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"Wir wollen uns verständigen", sagte der Syndikus der Gema, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. "Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben."

Gericht fordert mehr Initiative von YouTube

Die Gema konnte eine wichtige Forderung gegenüber YouTube beim zuständigen Gericht durchsetzen. Am 20. April hatte das Landgericht Hamburg die Google-Tochter dazu aufgefordert, mehr gegen hochbeladene Videos mit geschützter Musik zu unternehmen, sodass diese verschwinden und künftig nicht mehr auftauchen können.

Allerdings hat auch YouTube einen Erfolg aus dem Gerichtsbeschluss schlagen können, denn durch das Urteil ist die Internet-Plattform nicht dazu verpflichtet jedes Video mit unerlaubter Musik schon beim Hochladen zu überprüfen bzw. auszusortieren. YouTube hat bereits das Schutzsystem Content-ID entwickelt, welches Video-Clips mit geschützten Musikstücken entlarven soll. Dieses reicht in den Augen des Gerichts aber nicht aus, da Content-ID von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden muss. Diese Aufgabe liegt dem Richter zufolge aber bei YouTube.

Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.

Die Gema verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. "Transparenz ist inzwischen ein Modewort, aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne", sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die Gema verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Was der Privatnutzer zum Thema Urheberrecht wissen sollte, lesen Sie in diesem Ratgeber.

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