Behinderter Genuss

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Das Landgericht München hat heute geurteilt, dass die GEMA-Sperrtafel auf YouTube rechtswidrig ist. Der Klage vorausgegangen waren Verhandlungen, die im vergangenen Jahr gescheitert waren. Was bedeutet das Urteil und wird die Sperrtafel bald nicht mehr zu sehen sein?
Von Kaj-Sören Mossdorf

Die GEMA-Sperrtafel auf YouTube. GEMA-Sperrtafel
Screenshot: teltarif.de
Die GEMA-Sperrtafel auf YouTube hat mittlerweile Kultstatus erreicht und dürfte so manch einen Nutzer vor dem heimischen Computer zur Weißglut getrieben haben. Wer schon einmal auf YouTube nach seinem Lieblingslied suchte, der dürfte den Hinweis fast auswendig kennen: "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Das Landgericht München hat heute nun geurteilt, dass diese Sperrtafel rechtswidrig ist. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings momentan noch nicht.

Die GEMA-Sperrtafel auf YouTube. GEMA-Sperrtafel
Screenshot: teltarif.de
Wer nun hofft, dass die Tafeln bald verschwinden und man Musik sowie Videos auf YouTube ungestört genießen kann, den müssen wir enttäuschen. Das hier genannte Urteil ist nämlich erst in erster Instanz gefallen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Google dagegen Berufung und - sollten sie erneut verlieren - auch noch Revision einlegt, so dass sich schließlich der Bundesgerichtshof mit dieser Sache beschäftigen muss. Letzterer hat in den letzter Zeit zwar wiederholt gegen Google geurteilt, beispielsweise in Sachen der Auto-Vervollständigung. Doch bis im Sperrtafel-Streit ebenfalls ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, könnte noch einige Zeit ins Land gehen."

In dem Urteil des Landgerichts München heißt es, der Hinweis sei eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA." Die Verwertungsgesellschaft werde dadurch herabgewürdigt und angeschwärzt, da der Text bei den Nutzern den Eindruck erweckt, als sei die GEMA für die Sperrung verantwortlich. Diese wird aber durch die Google-Tochter selbst vorgenommen. Zudem erwirtschaftete sie mit den Videos Werbeerlöse, zahle jedoch keine Vergütung.

"Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert"

Von dem Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker, heißt es zum Urteil: "Seit fast drei Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA.[...] Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert." Es gehe der GEMA darum, dass die Urheber "an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können."

Die Klage war das Resultat der Anfang 2013 gescheiterten Verhandlungen zwischen den beiden Kontrahenten. Die Verwertungsgesellschaft forderte damals 0,375 Cent pro Abruf, diese Forderung wurde von Google jedoch abgelehnt. Die ursprüngliche Klage konnte jedoch nicht in Deutschland zugestellt werden und musste in die USA geschickt werden.

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