Musik-Videos

Streit mit YouTube: Gema erklärt Verhandlungen für gescheitert

Rechteverwerter schaltet Schiedsstelle zur Prüfung der Ansprüche ein
Von dpa / Marc Kessler

Rechtsstreit Gema und Google konnten sich
bis heute nicht einigen
Foto: dpa
Im Streit um Musik-Clips bei der Google-Videoplattform YouTube hat die Verwertungs­gesellschaft Gema die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Jetzt zieht die Gema vor die Schieds­stelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dort solle die Angemes­senheit der von ihr geforderten Mindest­vergütung neutral geprüfen werden, teilte die Gema heute mit. Zugleich forderte die Gema Google in einer Abmahnung auf, bei Videos, die als Folge des Streits gesperrt sind, nicht mehr auf sie zu verweisen.

Rechtsstreit Gema und Google konnten sich
bis heute nicht einigen
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Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungs­gesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Als Folge des Streits können in Deutschland viele Clips - vor allem mit Musik - nicht bei YouTube angesehen werden.

Gema wirft YouTube mangelnde Einigungsbereitschaft vor

Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit mehreren Musik-Streaming-Diensten hat die Gema bereits feste Zahlungs­vereinbarungen getroffen. Sie entrichten einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird.

Der Gema-Vorstands­vorsitzende Harald Heker warf YouTube heute vor, sich allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung zu verweigern. "Eine Schadens­ersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden", betonte er.

Gema sieht sich öffentlich an den Pranger gestellt

Bei vielen Videos - wie zum Beispiel "Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen.

"Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", erklärte sie. Dadurch werde die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ beeinflusst. Sollte YouTube diese Hinweise nicht entfernen, werde die Gema eine Unterlassungsklage einreichen.

Rechtsstreit zieht sich hin

Die Gema und Google stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu prüfen. Beide Seiten zogen gegen das Urteil in Berufung, das Verfahren könnte sich noch über Monate hinziehen.

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