Gericht bestätigt: Alte GEMA-Sperrtafeln bei YouTube sind unzulässig
GEMA siegt vor Gericht gegen alte Sperrtafeln von YouTube.
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Im Streit mit YouTube um die Sperrtafeln vor
Musikvideos in Deutschland hat die GEMA sich ein weiteres Mal vor
Gericht durchgesetzt. Der Text, der früher auf den Sperrbildern
auftauchte, darf so nicht weiter verwendet werden. Das entschied das
Oberlandesgericht München (OLG) vor einigen Tagen. Das OLG bestätigte
damit ein Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014. YouTube,
das zu Google gehört, hatte dagegen Berufung eingelegt und unterlag
nun.
GEMA fordert Lizenzgebühren von YouTube
GEMA siegt vor Gericht gegen alte Sperrtafeln von YouTube.
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Allerdings hatte YouTube seinen Sperrtext in der Zwischenzeit bereits
geändert. Wer aus Deutschland ein Video aufruft, das wegen des
Streits nicht angezeigt wird, sieht seitdem die Botschaft: "Dieses
Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik
enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher
nicht einigen konnten."
Davor hatte es geheißen, die Musikrechte seien "von der GEMA nicht eingeräumt" worden. Aus Sicht der GEMA entstand dadurch der Eindruck, die GEMA selbst habe die Sperrungen der Videos vorgenommen. Das habe die GEMA öffentlich in ein schlechtes Licht gerückt, erklärte die Gesellschaft. YouTube und die GEMA streiten seit Jahren darum, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. YouTube vertrete den Standpunkt, keine Lizenzgebühren für Musik in Videos bezahlen zu müssen. Deswegen seien die Sperrtafeln auch inhaltlich nicht nachvollziehbar gewesen: "Die Sperrtafeln sind angesichts dieser Haltung ein Widerspruch", so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "YouTube behauptet einerseits, der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der GEMA Grund der Videosperren."
Google änderte Sperrtafeln als Reaktion auf erstes Urteil
Auf Anfrage von teltarif.de äußerte sich Google zu dem Urteil. "Wir haben bereits vor mehr als einem Jahr unsere Message leicht geändert, um den Bedenken der GEMA Rechnung zu tragen. Für unsere Nutzer wird sich mit dem heutigen Urteil daher nichts ändern. Wir werden nun die schriftlichen Gründe für die Entscheidung abwarten."
Nach Angaben der GEMA ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, eine Revision habe das OLG jedoch nicht zugelassen.