Urteil

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT-Zugangsdienst

Die GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den UseNeXT-Zugangsdienst zum Usenet erwirkt. Es handelt sich hierbei um das dritte erfolgreiche Urteil gegen den Dienst der Aviteo Ltd. Außerdem weitet das Gericht die Haftung für Anbieter solcher Dienste weiter aus.
Von Kaj-Sören Mossdorf

Wird UseNeXT nun eingestellt? Wird UseNeXT nun eingestellt?
Bild: UseNeXT
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Aviteo Ltd. erwirkt, die eine Zweigstelle in München besitzt. Hierbei handelt es sich um die Firma hinter dem Usenet-Zugangsdienst UseNeXT. Im Usenet werden häufig Musik und andere Medien illegal zum Download angeboten.

Anbieter wie UseNeXT ermöglichen beziehungsweise vereinfachen den Zugang zu diesen Servern und verhindern selten, dass auch illegale Werke gefunden werden. Der Grund für das mittlerweile zum dritten Mal erfolgreiche Vorgehen gegen den Anbieter war die Forderung der GEMA nach einem ausführlicheren Schutz der Werke des GEMA-Repertoires. Dieser war UseNeXT nicht nachgekommen.

Das Landgericht Hamburg hat nun die Haftung solcher Zugangsdienste ausgeweitet. Bisher hafteten Anbieter für die explizite Herausstellung und Bewerbung illegaler Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebotes. Dem Urteil folgend kann nun bereits das Angebot selbst für eine Verpflichtung den Rechteinhabern gegenüber ausreichen. So müsste die illegale Nutzung des Dienstes durch den Einsatz von Filtersoftware oder gar die Einstellung des Angebotes verhindert werden. Die eben erwähnte Haftung gilt dem Urteil folgend gerade dann, wenn mit dem Dienst Geld verdient werden soll, er anonym und klar auf die illegale Verbreitung ausgelegt ist sowie dann, wenn die Downloads mit spezieller Software gefunden werden können.

Von dem Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker, heißt es in einer Stellungnahme: "Der Erlass dieser einstweiligen Verfügung ist ein positives Signal für alle Rechteinhaber. Sie bestätigt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert und die dadurch Profit erzielen, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stehen."

GEMA auch gegen YouTube erfolgreich

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Bild: UseNeXT
Vor einem Monat urteilte das Landgericht München, dass die Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig sind, wobei das Urteil momentan noch nicht rechtskräftig ist. Die endgültige Entscheidung könnte durch Revisionen noch eine Weile auf sich warten lassen. In dem Urteil hieß es, dass die GEMA durch den Hinweis herabgewürdigt und angeschwärzt würde. Nutzer könnten den Text so interpretieren, als sei die Verwertungsgesellschaft für die Sperrungen der Videos verantwortlich, dabei geschieht dies durch YouTube selbst. Alle weiteren Informationen über das Urteil finden Sie in dem Artikel zu den Sperrtafeln auf der Internetseite der Google-Tochter.

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