Musikrechte

Gema-Streit: YouTube muss nicht zahlen

Im Streit um die Vergütung von Abrufen entsprechender Musik-Videos auf der Video-Plattform YouTube scheiterte eine Klage der Gema vor dem Landgericht München I: YouTube als technischer Dienstleister sei nicht unmittelbar für die Inhalte verantwortlich.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Gericht weist Gema-Klage gegen Youtube ab Gericht weist Gema-Klage gegen Youtube ab
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Die Videoplattform YouTube muss der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München I hat gestern eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten. Nach Angaben der YouTube-Mutter Google bestätigten die Richter den Status von YouTube als Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte ist.

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Die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, hatte von YouTube Geld für Musikvideos gefordert: Die Verwertungsgesellschaft wollte von Youtube 0,375 Cent für jeden Abruf entsprechender Musikvideos haben. Auf der Grundlage von exemplarisch ausgewählten 1 000 Titeln hatte die Gema einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt werden. Eine Sprecherin der Gema kündigte an, die Gesellschaft werde ihr weiteres Vorgehen prüfen. YouTube forderte die Gema auf, den Konflikt in Verhandlungen zu lösen.

Streit über YouTube-Sperrtafeln

In den vergangenen Jahren waren Gespräche zwischen der Gema und YouTube immer wieder gescheitert, beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld dafür. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für Internetnutzer in Deutschland nicht verfügbar. Das ist natürlich ärgerlich und führte zu weiteren Absonderlichkeiten, es gab sogar ein Verfahren darüber, welcher Text auf den Sperrtafeln stehen dürfe. Eine entsprechende Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter YouTube, die von der Gema beim Landgericht München eingereicht wurde, konnte in Deutschland allerdings nicht zugestellt werden - das Dokument musste in den USA zugestellt werden, so dass sich auch dieses Verfahren ewig hinzog.

Schöner wäre natürlich, wenn man statt eines wie auch immer formulierten Textes auf einer Sperrtafel endlich das Video zu sehen bekäme, das man eigentlich anschauen möchte.

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