Richtlinie

EuGH beginnt Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung

Richter konzentrierten ihre Fragen auf den Schutz der Grundrechte
Von Kaj-Sören Mossdorf

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung am EuGH Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung am EuGH
Bild: dpa
Am Europäischen Gerichtshof startete am Dienstag eine Verhandlung über die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Bei einer ersten Anhörung kamen insgesamt vier Kläger, acht Staaten und vier EU-Institutionen zu Wort. Die Plädoyers der Beteiligten sollten sich dabei an einen entsprechenden Fragen­katalog des EuGH halten.

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Die Richter stellten ihrerseits kritische Fragen zum Schutz der Grund­rechte, der seit dem Inkrafttreten der EU-Grundrechte­charta und dem Lissaboner Vertrag 2009 explizit gestärkt worden sei. Bei der Vorrats­datenspeicherung geht es darum, dass die Verbindungs­daten aller Nutzer ohne konkreten Anlass für sechs Monate gespeichert werden.

Die Vertreter der EU-Gremien und der Regierungen wiesen dabei immer wieder darauf hin, dass die Maßnahme wichtig für die Strafverfolgung sei. Sowohl der Anwalt von Digital Rights Ireland sowie der AKVorrat verwiesen jedoch auf fehlende Statistiken, die diese Behauptung belegen. Auch das Gericht bezweifelte teils, dass die Richtlinie tatsächlich verhältnismäßig sei, so wie es von den jeweiligen Staaten dargelegt wurde.

Der Anwalt eines österreichischen Einzel­klägers führte an, dass laut seinen Informationen, bei 0,067 Prozent der zur Anzeige gebrachten Straftaten in Österreich auf Vorratsdaten zurück­gegriffen wurde – am häufigsten bei Diebstahls­fällen, was nie der Zweck der Richtlinie gewesen sei.

Ermittlern dürften nicht die Instrumente ihrer Arbeit genommen werden

Vonseiten des EU-Ratsvertreters hieß es, dass den Ermittlern der Strafverfolgungs­behörden nicht die Instrumente ihrer Arbeit weggenommen werden dürften, schließlich profitierten auch gesetzestreue Bürger von der Vorrats­datenspeicherung, da auf diesem Wege Zeugen leichter zu finden seien. Außerdem könne man im Zweifelsfalle eventuell ihre Unschuld beweisen. In Hinsicht auf die Speicherdauer von sechs Monaten hätte es verschiedene Gespräche mit Experten von beispielsweise Interpol gegeben.

Die irische Menschenrechts­kommission weist jedoch darauf hin, dass die Speicherung aber an sich schon eine Verletzung der Menschenrechte darstelle. Abseits dessen würden Begehrlichkeiten und Anreize entstehen, weswegen die von den Regierungen erwähnte Datensicherheit sehr wichtig sei. Die Daten müssten ausreichend vor entsprechendem Missbrauch geschützt werden. Die irische Regierung wies ihrerseits darauf hin, dass die Sicherheit der Daten eine Frage der Umsetzung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten sei, nicht der aber der Richtlinie selbst. Mit einem Urteil kann in sechs bis acht Monaten gerechnet werden.

Am EuGH läuft währenddessen parallel eine Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik wegen mangelnder Umsetzung eben dieser Richtlinie. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte der Welt: "Wir sollten nicht abwarten, bis der EuGH über die Frage entscheidet, ob die Richtlinie mit europäischem Recht vereinbar ist. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der EU gehört in die Geschichtsbücher und nicht in die nationalen Gesetze."

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