Urteil

Einspeisevergütung im TV-Kabel: BGH hebt Urteile auf (Reaktionen)

Der BGH hat einen Streit zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendern an die Vorinstanzen zurück verwiesen. Streitpunkt: Die Einspeisevergütung. Kabel Deutschland will diese weiterhin kassieren, stößt bei den Sendern aber auf taube Ohren. Der Streit geht nun in die Verlängerung.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Der BGH hat Urteile der Vorinstanzen aufgehoben. Der BGH hat Urteile der Vorinstanzen aufgehoben.
Bild: dpa
Gerichte müssen erneut prüfen, ob der größte deutsche Netzbetreiber Kabel Deutschland für die Verbreitung der Programme von ARD, ZDF und Arte Geld verlangen darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies entsprechende Verfahren an die Vorinstanzen zurück. Kabel Deutschland will erreichen, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender wieder für das Verbreiten ihrer Programme im Kabelnetz das sogenannte Einspeiseentgelt zahlen, was sie seit 2013 nicht mehr tun. (Aktenzeichen: KZR 83/13 und 3/14)

Sender kündigten Verträge

Der BGH hat Urteile der Vorinstanzen aufgehoben. Der BGH hat Urteile der Vorinstanzen aufgehoben.
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Bis Ende 2012 erhielt der Netzbetreiber jährlich 27 Millionen Euro von ARD, ZDF und Arte. Dann kündigten die Sender den Vertrag. Der BGH stellte jetzt zwar fest, dass Kabel Deutschland keinen Anspruch auf die Fortsetzung des alten Vertrages oder auf Abschluss eines neuen Vertrages zu den alten Bedingungen hat. Die Oberlandesgerichte Stuttgart und München müssen als Vorinstanzen jedoch unter anderem neu feststellen, ob überhaupt und wenn ja, wie viel die Sender zahlen müssen.

Die Entscheidung der Richter könnte sich letztendlich für die Verbraucher auf die Preise und das Angebot im Kabelfernsehen auswirken. Der BGH-Kartellsenat hatte im März über die Klagen gegen den SWR (Südwestrundfunk) und BR (Bayerischen Rundfunk) verhandelt.

Kabel Deutschland sieht positives Zwischenergebnis

Kabel Deutschland begrüßte das BGH-Urteil in einer Stellungnahme. Der Kabelnetzbetreiber verweist darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Sender eine marktbeherrschende Stellung inne hätten, "da sie sich keinem Wettbewerb um reservierte Kapazitäten stellen müssen". Die Vorinstanzen müssten nun prüfen, "welches die angemessenen Bedingungen für eine Pflichteinspeisung und Pflichtübertagung der öffentlich-rechtlichen Programme sind".

Außerdem habe der BGH den Vorinstanzen aufgegeben zu prüfen, ob der Kündigung der Einspeiseverträge verbotene Absprachen zwischen ARD und ZDF vorangegangen sind. Kabel Deutschland werde die Begründung des BGH-Urteils abwarten, bewertet dieses aber bereits als positives Zwischenergebnis.

Update, 17:05 Uhr: ARD zeigt sich zufrieden, ZDF gesprächsbereit

Auch die ARD sieht sich in "entscheidenden Punkten" bestätigt und bezeichnete das Urteil als "eine gute Entscheidung für die Zuschauerinnen und Zuschauer".

Als Reaktion auf das Urteil signalisierte das ZDF Gesprächsbereitschaft: Bereits in der Vergangenheit habe es außergerichtliche Verhandlungen gegeben, die jedoch gescheitert seien, hieß es heute. Der Sender stehe auch weiterhin für Gespräche über künftige Geschäftsbeziehungen zur Verfügung.

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