Kabel-Klage: War aktuelles Nebenkostenprivileg rechtens?
War das alte Nebenkostenprivileg für TV-Kabelanschlüsse jemals legal? (Symbolbild)
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Von Mitte 2024 an dürfen Vermieter keine
Kabelgebühren mehr auf ihre Mieter umlegen - und Wettbewerbsschützer
meinen, dass das auch heute schon gegen geltendes Recht verstößt. In
einem Musterverfahren hat die Wettbewerbszentrale die Frage vor den
Bundesgerichtshof (BGH) gebracht, heute wurde in Karlsruhe
verhandelt. Das Urteil soll am 20. Oktober verkündet werden, wie der
zuständige Senat später mitteilte (Az. I ZR 106/20).
Die Wettbewerbsschützer stören sich daran, dass viele Mieterinnen und Mieter keine Chance haben, ihren Anschluss zu kündigen. Solange sie in der Wohnung wohnen, müssen sie die Gebühren dafür über ihre Nebenkosten mitzahlen - auch wenn sie den Anschluss möglicherweise gar nicht nutzen oder ihn nicht wollen. Dadurch seien Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil.
Kläger verweisen auf Passus zu 24-Monats-Verträgen
War das alte Nebenkostenprivileg für TV-Kabelanschlüsse jemals legal? (Symbolbild)
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Die Wettbewerbszentrale beruft sich auf einen Paragrafen im
Telekommunikationsgesetz, wonach ein Vertrag "zwischen einem
Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten" höchstens eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben darf. Außerdem muss es möglich sein, einen Vertrag für
höchstens zwölf Monate abzuschließen. Die Richterinnen und Richter
äußerten allerdings gewisse Zweifel, ob sich diese Vorschrift auf
einen Immobilienkonzern mit Mietwohnungen anwenden lässt. In den
Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg gehabt.
So oder so wird das Urteil nur noch vorübergehend von Bedeutung sein. Denn die Politik hat das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs bereits besiegelt. Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft, bis Ende Juni 2024 gibt es dann noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen alle Mieter die Wahlfreiheit, für die die Wettbewerbszentrale in Karlsruhe streitet.
Für den beklagten Wohnungsanbieter Vivawest aus Gelsenkirchen, der mehr als 120.000 Wohnungen vermietet, ist die baldige Abschaffung ein Beleg dafür, dass bisher das Gegenteil gilt. "Damit liegt aus unserer Sicht eine klare gesetzgeberische Wertung vor, dass bis dahin die Umlagefähigkeit weiterhin aufrechterhalten werden kann", sagte der Anwalt des Unternehmens nach der Verhandlung.
In drei Jahren wird bei vielen Mietern jemand an der Tür klingeln und ihnen Fernsehen anbieten, obwohl bislang mit dem TV-Anschluss alles in Ordnung war. Die Novelle des TKG hat die Voraussetzungen für die TV-Versorgung verändert, weshalb mit vielen Mietern neu über den bestehenden Kabel-Anschluss verhandelt werden muss.