Vertragsgenerator im Netz: Nur von einem richtigen Anwalt?
BGH-Urteil zu Vertragsgeneratoren im Netz
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Ein Vertragsgenerator im Internet darf nicht nur
von zugelassenen Rechtsanwälten betrieben werden.
Das automatisierte Erstellen von Rechtsdokumenten über eine Software stelle keine unerlaubte Rechtsdienstleistung dar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute. (Az. I ZR 113/20)
Smartlaw-Portal eines Fachverlags ohne Anwalts-Zulassung
BGH-Urteil zu Vertragsgeneratoren im Netz
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Der juristische Fachverlag Wolters Kluwer, der keine Zulassung zur
Anwaltschaft hat, darf seinen Generator Smartlaw damit weiter
anbieten. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hatte die
Internetseite, über die sich zahlende Nutzerinnen und Nutzer
Patientenverfügungen oder Mietverträge erstellen können, verbieten
lassen wollen.
Der Generator richtet sich an Privatleute und Firmen. Die Nutzer klicken sich selbst durch verschiedene Eingabemasken mit Fragen. Am Ende wird der Text aus Bausteinen zusammengesetzt. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter werden hier lediglich standardisierte Klauseln für typische Sachverhaltskonstellationen verwendet. Der Nutzer erwarte auch keine rechtliche Prüfung seines konkreten Falls.
Weicht die Internetgeschwindigkeit dauerhaft von der genannten des Providers ab, können Nutzer ab dem 1. Dezember von neuen Minderungsregeln Gebrauch machen.