Themenspezial: Verbraucher & Service BGH-Urteil

Vertragsgenerator im Netz: Nur von einem richtigen Anwalt?

Ein Vertrags­generator im Internet, der auto­matisch Rechts­doku­mente erstellt: Darf dieser nur von Rechts­anwälten ange­boten werden? Darüber musste der BGH entscheiden.
Von dpa /

BGH-Urteil zu Vertragsgeneratoren im Netz BGH-Urteil zu Vertragsgeneratoren im Netz
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Ein Vertrags­generator im Internet darf nicht nur von zuge­las­senen Rechts­anwälten betrieben werden.

Das auto­mati­sierte Erstellen von Rechts­doku­menten über eine Soft­ware stelle keine uner­laubte Rechts­dienst­leis­tung dar, entschied der Bundes­gerichtshof (BGH) in Karls­ruhe heute. (Az. I ZR 113/20)

Smartlaw-Portal eines Fach­ver­lags ohne Anwalts-Zulas­sung

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Der juris­tische Fach­verlag Wolters Kluwer, der keine Zulas­sung zur Anwalt­schaft hat, darf seinen Gene­rator Smartlaw damit weiter anbieten. Die Hansea­tische Rechts­anwalts­kammer hatte die Inter­net­seite, über die sich zahlende Nutze­rinnen und Nutzer Pati­enten­ver­fügungen oder Miet­ver­träge erstellen können, verbieten lassen wollen.

Der Gene­rator richtet sich an Privat­leute und Firmen. Die Nutzer klicken sich selbst durch verschie­dene Einga­bemasken mit Fragen. Am Ende wird der Text aus Bausteinen zusam­men­gesetzt. Nach Auffas­sung der Rich­terinnen und Richter werden hier ledig­lich stan­dar­disierte Klau­seln für typi­sche Sach­ver­halts­kon­stel­lationen verwendet. Der Nutzer erwarte auch keine recht­liche Prüfung seines konkreten Falls.

Weicht die Internet­geschwin­dig­keit dauer­haft von der genannten des Provi­ders ab, können Nutzer ab dem 1. Dezember von neuen Minde­rungs­regeln Gebrauch machen.

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