BGH

Partner-Seiten: Amazon haftet nicht für irreführende Inhalte

Kann Amazon für gefälschte Test­berichten und unse­riöse Produkt­tipps auf Part­ner­seiten haftbar gemacht werden, wenn diese Affi­liate-Links zu Amazon beinhalten? Dazu hat heute der BGH entschieden.
Von dpa /

BGH-Urteil zu Amazon-Affiliate BGH-Urteil zu Amazon-Affiliate
Foto: dpa
Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für proble­mati­sche Inhalte auf den Seiten von Teil­neh­mern seines "Part­ner­pro­gramms" zur Verant­wor­tung gezogen werden.

Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraus­set­zungen vor, urteilte der Bundes­gerichtshof (BGH) in Karls­ruhe heute (Az. I ZR 27/22).

Urteil bezieht sich auf Affi­liate-Links

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Ange­mel­dete Teil­nehmer des Programms können auf ihrer eigenen Inter­net­seite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provi­sion. Die Links werden Affi­liate-Links genannt. "Affi­liate" ist Englisch und heißt Partner.

Geklagt hatte ein Matrat­zen­her­steller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Test­berichten und unse­riösen Produkt­tipps finden. Er ist der Ansicht, dass Amazon dafür gera­destehen müsste. Im konkreten Fall ging es um ein frag­wür­diges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Unter­neh­mens auftauchte.

Die Verbraucher­zen­trale Bundes­ver­band bereitet eine Muster­fest­stel­lungs­klage gegen den Strea­ming­dienst DAZN vor - wegen AGB-Klau­seln zu Preis­erhö­hungen.

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