Kabelfernsehen

FRK: Kartellwächter sollen TV-Kabel-Einspeisung prüfen

Voda­fone erhält von ARD und ZDF Entgelte für die Verbrei­tung der Programme im Kabel. Die im FRK orga­nisierten Kabel­netz­betreiber gehen hingegen leer aus. Deshalb hat sich der FRK beim Bundes­kar­tellamt beschwert. Der Verband ist zuver­sicht­lich, dass die Kartell­wächter aktiv werden.
Von Marc Hankmann

Nachdem zunächst die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten die Einspei­sever­träge mit den großen Kabel­netz­betrei­bern gekün­digt und diese gegen die Kündi­gungen geklagt hatten, haben sich die Sender mit den Netz­betrei­bern geei­nigt - aber nicht mit allen. Während Voda­fone von den Rund­funk­sen­dern Geld für die Einspei­sung ins Kabel­netz erhält, verwei­gern ARD und ZDF den kleinen und mittel­stän­dischen Kabel­netz­betrei­bern die Zahlung solcher Einspei­seent­gelte. Dagegen wehrt sich der FRK, in dem viele dieser Kabel­netz­betreiber orga­nisiert sind, mit einer Beschwerde beim Bundes­kar­tellamt.

Auf dem Breitbandkongress des FRK erklärte Rechtsexperte Ramón Glaßl, dass die Kartellwächter nicht mehr abgeneigt seien, sich die Beschwerde des Verbands genauer anzuschauen Auf dem Breitbandkongress des FRK erklärte Rechtsexperte Ramón Glaßl, dass die Kartellwächter nicht mehr abgeneigt seien, sich die Beschwerde des Verbands genauer anzuschauen
Foto: MH Media
Der FRK sieht in der Verwei­gerungs­hal­tung der Öffent­lich-Recht­lichen eine Ungleich­behand­lung, zumal der Bundes­gerichtshof (BGH) in den Urteilen zu den Rechts­strei­tig­keiten zwischen dem ZDF und den Kabel­netz­betrei­bern NetCologne und wilhelm.tel fest­gehalten hat, dass einer Leis­tung eine Gegen­leis­tung zu folgen hat; im Falle der Kabel­netz­betreiber eine Vergü­tung für die Verbrei­tung der öffent­lich-recht­lichen Programme, auch wenn diese aufgrund ihres Must-Carry-Status' verbreitet werden müssen. Da eine solche Gegen­leis­tung in der Form der Einspei­seent­gelte an Voda­fone erfolge, würden Kabel­netz­betreiber, die keine Entgelte erhalten, laut BGH grundlos diskri­miniert.

ZDF lehnt ab, ARD will Einzel­gespräche

Auf dem derzeit in Leipzig statt­fin­denden Breit­band­kon­gress des FRK stellte Rechts­anwalt Ramón Glaßl von der Kanzlei Schalast & Partner den aktu­ellen Stand zu diesem Thema dar. Nachdem der Verband ARD und ZDF zu Verhand­lungen über einen Rahmen­ver­trag aufge­for­dert hatte, wollte die ARD nur einzeln mit den Netz­betrei­bern verhan­deln, während das ZDF jedwede Gespräche rundweg ablehnte. Der FRK legte daher gegen die ARD Beschwerde beim Bundes­kar­tellamt ein. Glaßl zeigte sich in Leipzig zuver­sicht­lich, dass sich das Kartellamt der Beschwerde annimmt. "Nach Gesprä­chen mit dessen Vertre­tern sind sie nicht mehr abge­neigt, sich den Sach­ver­halt genauer anzu­schauen", sagte Glaßl auf dem Kongress und fügte hinzu, dass es nicht mehr ausge­schlossen sei, dass die Kartell­wächter die ARD dazu befragen werden.

Die Beschwerde des FRK liegt der Beschlusskammer 7 des Bundeskartellamts zur Prüfung vor. Ob und wann es zu einem Verfahren kommt, ist noch offen. Die Beschwerde des FRK liegt der Beschlusskammer 7 des Bundeskartellamts zur Prüfung vor. Ob und wann es zu einem Verfahren kommt, ist noch offen.
Foto: Bundeskartellamt
Zuvor war es für den FRK schwierig, sich beim Kartellamt Gehör zu verschaffen. Rechnet man die Einspei­seent­gelte pro Haus­halt, handelt es sich um Kleinst­beträge, die beim Bundes­kar­tellamt allem Anschein nach kein Beweg­grund zum Handeln sind. In der Gesamt­heit geht es aller­dings um ganz andere Summen. "Es ist eine Ungleich­behand­lung, wenn sich der eine Kabel­netz­betreiber aufgrund der Einnahmen aus den Einspei­seent­gelten 500 Vertriebler leisten kann, während der andere Netz­betreiber keine Entgelte erhält", erklärte Rechts­experte Glaßl in Leipzig.

"Es lohnt sich, den Rechts­streit zu führen"

Unter­stüt­zung erhielt er von Theo Weirich, Geschäfts­führer von wilhelm.tel, der den Kabel­netz­betrei­bern im Publikum Mut zusprach. "Es lohnt sich, diesen Rechts­streit zu führen", sagte Weirich. Das ZDF gebe sich zwar sehr sperrig, aber auch in Mainz habe man erkannt, dass es nicht wie bisher weiter­gehen kann. Mit der ARD führte der FRK bereits Gespräche über die Zahlung von Einspei­seent­gelten, die aber zu keinem Ergebnis führten. Glaßl räumte trotz aller Zuver­sicht jedoch auch ein, dass es noch völlig offen sei, ob und vor allem wann das Kartellamt ein Verfahren zur FRK-Beschwerde eröffnen werde, auch wenn für die Mitglieder des FRK die Ungleich­behand­lung auf der Hand liegt. Die Mühlen mahlen auch beim Kartellamt langsam.

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