Knacken von Konsolen-Schutz nicht immer illegal: EuGH urteilt im Fall Nintendo
Knacken von Spielkonsolen-Schutz nicht immer illegal
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Computerprogramme, die Schutzsysteme von
Spielkonsolen knacken, können nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig
sein. Im konkreten Fall geht es um Hürden, die der Spiele-Spezialist
Nintendo in seine Geräte einbaut. Die Konsolen verfügen über ein
Erkennungssystem. Zudem installiert der Hersteller auf
dem Träger des Videospiels einen verschlüsselten Code, wodurch die Verwendung illegaler
Kopien von Videospielen verhindert wird. Diese Schutzmaßnahmen verhindern, dass sich
nicht mit einem solchen Code versehene Spielen auf einer der Spielkonsolen starten lassen.
Allerdings wird durch diese Verschlüsselung offenbar auch die Verwendung von Programmen,
Spielen und generell Multimedia-Inhalten gesperrt, die nicht von Nintendo stammen.
Knacken von Spielkonsolen-Schutz nicht immer illegal
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Das EU-Recht sehe derartige Schutz-Vorkehrungen aber
nur vor, um das Urheberrecht zu schützen,
urteilte heute der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-355/12).
Knack-Software, die anderen Zwecken dient, könne dagegen erlaubt
sein.
Nintendo wehrt sich vor einem italienischen Gericht dagegen, dass die Firma PC Box Original-Konsolen mit Zusatzsoftware vertreibt. Es geht um die mobile DS-Konsole sowie die stationäre Wii. Die Macher von Mario und Co. sind demnach der Meinung, dass die Geräte von PC Box in erster Linie bezwecken, die technischen Maßnahmen zum Schutz ihrer Spiele zu umgehen. PC Box argumentiert hingegen, dass es Nintendo vor allem darum geht, die Verwendung unabhängiger Software zu verhindern, die keine illegale Kopie von Videospielen ist, sondern es ermöglicht, Filme, Videos und MP3s auf den Konsolen abzuspielen. Die italienischen Richter baten ihre EU-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Urheberschutz ja, generelle Sperre nein
Die Luxemburger Richter stellten klar, dass Nintendos Videospiele eigenen schöpferischen Wert besitzen und damit urheberrechtlich geschützt sind. "Wirksame technische Maßnahmen" gegen Raubkopien seien erlaubt. PC Box etwa ermöglicht aber auch das Abspielen von Filmen, Videos und MP3-Dateien auf Nintendo-Konsolen.
Die Frage, ob die beiden Funktionen voneinander zu trennen sind, beantwortet der Europäische Gerichtshof nicht - dies müsse das italienische Gericht prüfen. Es solle auch untersuchen, ob andere Schutzmaßnahmen mit geringeren Beeinträchtigungen für Nutzer in Frage kämen sowie ob die Geräte von PC Box häufig zum Abspielen von Raubkopien verwendet worden seien.