Benutzer Sparmeister schrieb:
Nur: Wie soll man eine Entsperrung vornehmen, die nur das eine kann, aber nicht das andere?
Geht nicht, und deswegen ist es ja vermutlich legal. Es ist ja auch legal Auto zu fahren (Führerschein, Versicherung usw. vorausgesetzt) auch wenn man das Auto für etws Illegales einsetzen könnte (z.B. als Fluchfahrzeug).
Es ist also eher als Hinweis an den Hersteller zu verstehen, maximal die Teile/Funktionen zu abzusichern die ausschliesslich dem Schutz des Urheberrechts dienen.
Das Urteil wird also hoffentlich den Herstellern von Elektroik klarmachen, das das komplette verdongeln ihrer Systeme eben nicht im Sinne der Verbraucher ist und der Verbraucher eben durchaus solche allgemeinen Schutzmechanismen überwinden darf, wenn sie nur oder auch dazu dienen Drittanbieter vom Geschäft fernzuhalten.
Viel besser wäre noch ein Gesetz, das solche "Drittanbietersperren" unter Strafe verbietet. Man denke hier an gechipte Tinten und Tonerkartuschen. Klar müssen diese gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen, aber das kann ein Herrsteller auch durch Spezifizieren und Veröffentlichen der nötigen Eigenschaften erreichen.