T-Aktie

BGH: Klage zum zweiten Telekom-Börsengang abgewiesen

Die Gerichts­ver­handlungen um die T-Aktie gehen weiter. Eine Klage wurde heute vom Bundes­gerichts­hof abge­wiesen.
Von dpa / David Rist

Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom Ron Sommer Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom Ron Sommer
Bild: dpa
Der Bundes­gerichts­hof hat die Anleger­schutz­klagen zum zweiten Börsen­gang der Deut­schen Telekom AG endgültig abge­lehnt. Der Börsen­prospekt aus dem Jahr 1999 habe keine wesent­lichen Fehler enthalten, entschieden die Bundes­richter in einem heute veröf­fent­lichten Beschluss. Nach Angaben der Must­erkläger-Kanzlei Tilp sind von der Entschei­dung wenige Dutzend Kläger betroffen, die zusammen knapp 1,2 Millionen Euro verloren hätten.

Großer Telekom-Prozess steht noch aus

Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom Ron Sommer Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom Ron Sommer
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Damit endet der klei­nere Telekom-Prozess ganz anders als die weit größere Auseinander­setzung um den dritten Börsen­gang, der ein Jahr später statt­gefunden hatte. Hier können sich rund 16 000 Klein­aktionäre oder ihre Erben noch Hoff­nung auf Schaden­ersatz für Kurs­verluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro machen: Die Bundes­richter hatten in diesem Fall einen schweren Prospekt­fehler im Zusammen­hang mit dem US-Mobil­funker Sprint fest­gestellt. Dieser Deal hat 1999 keine Rolle gespielt.

Gleich­wohl muss auch zum dritten Börsen­gang noch einmal der BGH entscheiden, weil das Ober­landes­gericht Frank­furt anhand einer Muster­klage in der Vorin­stanz meinte, dass die Anlage­entscheidung der Kläger indi­viduell über­prüft werden müsse. Dagegen hat die Kanzlei Tilp erneut Rechts­beschwerde einge­legt.

Der erst Börsen­gang der Deut­schen Telekom AG liegt nun rund 20 Jahre zurück.

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