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Brüssel will günstigere Internetpreise durchsetzen

EU: Deutsche Telekom muss Breitbandnetze öffnen
Von dpa / AFP / Björn Brodersen

Internet-Nutzer in Deutschland sollen nach dem Willen der EU-Kommission bald von billigeren Preisen profitieren können. Die EU-Behörde genehmigte heute in Brüssel einen Regulierungsvorschlag der Bundesnetzagentur, wonach die Breitbandnetze der Deutschen Telekom für mehr Konkurrenz geöffnet werden. Hinter dem Verwaltungsbeschluss verbirgt sich ein Machtkampf zwischen Brüssel und Berlin mit Sprengkraft: Die Öffnung umfasst auch das neue Glasfasernetz der Telekom (VDSL), für das sie ein Monopol beansprucht.

Der deutsche Regulierer habe "trotz erheblichem politischen Drucks seine Unabhängigkeit unter Beweis gestellt", erklärte EU-Medienkommissarin Viviane Reding. "Die Wettbewerbsöffnung des deutschen Breitbandmarktes wird zu besseren Diensten und niedrigeren Verbraucherpreisen beim Internetzugang führen." Es handele sich um den so genannten Bitstrom-Zugang auf der "letzten Meile" zum Endverbraucher. Konkurrenten der Telekom können fortan eigene Dienste unter eigenen Konditionen beim schnellen Internet anbieten.

Die Deutsche Telekom AG kritisierte in Bonn die Entscheidung. "Der deutsche Markt, das zeigen die eigenen Zahlen der EU, ist der Breitbandmarkt mit den höchsten Wachstumsraten", sagte Telekom-Sprecher Mark Nierwetberg der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. Zudem hätten die Wettbewerber in Deutschland einen größeren Anteil am Markt als in anderen Ländern Europas. Die Auflagen seien ein klassischer Fall von Überregulierung.

Colt: "Wichtiges Zeichen für mehr Wettbewerb"

Die COLT Telecom GmbH wertete den Brüsseler Beschluss hingegen als "wichtiges Zeichen für den dringend notwendigen Wettbewerb im Breitband-Massenmarkt". Die Erfahrungen im Ausland zeigten, dass nur ein funktionierender Wettbewerb günstigere Preise für die Breitband-Nutzung bringe. Laut Bundesnetzagentur soll die von der EU gebilligte Regelung innerhalb der kommenden drei Wochen umgesetzt werden. Gegen die Regulierungsverfügung könne die Telekom bei Gericht klagen, dies habe allerdings keine aufschiebende Wirkung. Die Reaktion von weiteren Festnetzanbietern erfahren Sie in einer weiteren Meldung.

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