Themenspezial: Verbraucher & Service "Sammelklage"

Vodafone erhöht Preise: Verbraucherzentralen erwägen Klage

Voda­fone erhöht seit gestern für Bestands­kunden die Preise für die Kabel- oder DSL-Tech­nologie. Der vzbv erwägt eine Klage und sucht Betrof­fene.
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Seit März 2023 infor­miert Voda­fone resp. deren Toch­ter­gesell­schaften (hervor­gegangen aus den Über­nahmen von Unity­media, Kabel Deutsch­land (KDG) oder Kabel-BW) seine Kunden, dass die Preise für die Fest­netz-Internet-Anschlüsse (DSL- und Kabel) ab Mai 2023 ansteigen sollen.

Verbrau­cher berichten dem Verband über Preis­stei­gerungen zum Beispiel von 27,99 Euro auf 32,99 Euro bzw. von 32,99 Euro auf 37,99 Euro monat­lich. "Im Einzel­fall sind das jähr­liche Mehr­kosten von 60 Euro", rechnet der vzbv vor.

Voda­fone begründet den Anstieg unter anderem mit der Erhö­hung der Ener­gie­preise für den Betrieb der Netze und verweist darauf, dass die Kunden kündigen können, wenn sie die Preis­erhö­hung nicht akzep­tieren.

vzbv: Preis­erhö­hungen so unzu­lässig

Ramona Pop, Vorstandsvorsitzende des vzbv Ramona Pop, Vorstandsvorsitzende des vzbv
Foto: Picture Alliance/dpa
Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) hält diese Preis­erhö­hungen für unzu­lässig. Das gelte auch für die Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen, auf die Voda­fone sein Vorgehen stützt. Die Folge ist, dass die Verbrau­cher den ange­kün­digten Preis­stei­gerungen wider­spre­chen können, macht der Verband aufmerksam.

Mit seiner Aktion will der vzbv errei­chen, dass die Verbrau­cher nur die verein­barten Preise zahlen müssen und zu viel geleis­tete Beiträge erstattet bekommen.

Von der Preis­erhö­hung betrof­fene Kunden können sich beim vzbv melden. Benö­tigt werden Infor­mationen und Unter­lagen von Kunden, die über ein Online-Formular über­mit­telt werden. Der vzbv prüft die Möglich­keiten einer "Sammel­klage" und will errei­chen, dass die Verträge zu den verein­barten Preisen fort­gesetzt werden.

Der Verband kann gegen Voda­fone vorgehen, wenn sich genü­gend betrof­fene Voda­fone-Kunden beim vzbv melden und der Verband konkrete Fälle prüfen konnte.

Sammel­klage?

Den Begriff "Sammel­klage" kennt man aus den USA. Das deut­sche Recht kennt diesen Begriff nicht. Statt­dessen wurde die Muster­fest­stel­lungs­klage geschaffen, die es erlaubt, Einzel­fälle zusam­men­zufassen und dann exem­pla­risch vor Gericht klären zu lassen. Der Vorteil der Muster­fest­stel­lungs­klage ist, dass den einzelnen zunächst keine Kosten entstehen.

Wie diese Klage­form genau funk­tio­niert, erklärt der vzbv auf einer eigenen Info­seite.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Wer als Voda­fone-Kunde von der Preis­erhö­hung betroffen ist, sollte das Angebot des vzbv durchaus in Anspruch nehmen. Andern­falls bliebe, den Anschluss komplett außer­ordent­lich zu kündigen, falls es vor Ort über­haupt brauch­bare Alter­nativen oder güns­tigere Anbieter gibt, die ähnliche Inter­net­geschwin­dig­keiten zuver­lässig bieten können.

Sollte der vzbv am Ende Erfolg haben, könnte der bishe­rige Preis zunächst bestehen bleiben, aller­dings kann Voda­fone seiner­seits nach Ablauf der Mindest­lauf­zeit regulär den Vertrag mit dem Kunden kündigen.

Sollten aller­dings sehr viele Kunden das vzbv-Verfahren wählen, könnte Voda­fone sich am Ende über­legen, ob der Total-Verlust von zahl­rei­chen Kunden nicht "schwerer" wiegt als fehlende Mehr­ein­nahmen.

In einer weiteren Meldung geht es um das Thema: Inter­natio­nale Verbrau­cher­ver­bände wenden sich gegen "Fair Share".

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