Vodafone erhöht Preise: Verbraucherzentralen erwägen Klage
Seit März 2023 informiert Vodafone resp. deren Tochtergesellschaften (hervorgegangen aus den Übernahmen von Unitymedia, Kabel Deutschland (KDG) oder Kabel-BW) seine Kunden, dass die Preise für die Festnetz-Internet-Anschlüsse (DSL- und Kabel) ab Mai 2023 ansteigen sollen.
Verbraucher berichten dem Verband über Preissteigerungen zum Beispiel von 27,99 Euro auf 32,99 Euro bzw. von 32,99 Euro auf 37,99 Euro monatlich. "Im Einzelfall sind das jährliche Mehrkosten von 60 Euro", rechnet der vzbv vor.
Vodafone begründet den Anstieg unter anderem mit der Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb der Netze und verweist darauf, dass die Kunden kündigen können, wenn sie die Preiserhöhung nicht akzeptieren.
vzbv: Preiserhöhungen so unzulässig
Ramona Pop, Vorstandsvorsitzende des vzbv
Foto: Picture Alliance/dpa
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Preiserhöhungen für unzulässig. Das gelte auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die Vodafone sein Vorgehen stützt.
Die Folge ist, dass die Verbraucher den angekündigten Preissteigerungen widersprechen können, macht der Verband aufmerksam.
Mit seiner Aktion will der vzbv erreichen, dass die Verbraucher nur die vereinbarten Preise zahlen müssen und zu viel geleistete Beiträge erstattet bekommen.
Von der Preiserhöhung betroffene Kunden können sich beim vzbv melden. Benötigt werden Informationen und Unterlagen von Kunden, die über ein Online-Formular übermittelt werden. Der vzbv prüft die Möglichkeiten einer "Sammelklage" und will erreichen, dass die Verträge zu den vereinbarten Preisen fortgesetzt werden.
Der Verband kann gegen Vodafone vorgehen, wenn sich genügend betroffene Vodafone-Kunden beim vzbv melden und der Verband konkrete Fälle prüfen konnte.
Sammelklage?
Den Begriff "Sammelklage" kennt man aus den USA. Das deutsche Recht kennt diesen Begriff nicht. Stattdessen wurde die Musterfeststellungsklage geschaffen, die es erlaubt, Einzelfälle zusammenzufassen und dann exemplarisch vor Gericht klären zu lassen. Der Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass den einzelnen zunächst keine Kosten entstehen.
Wie diese Klageform genau funktioniert, erklärt der vzbv auf einer eigenen Infoseite.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Wer als Vodafone-Kunde von der Preiserhöhung betroffen ist, sollte das Angebot des vzbv durchaus in Anspruch nehmen. Andernfalls bliebe, den Anschluss komplett außerordentlich zu kündigen, falls es vor Ort überhaupt brauchbare Alternativen oder günstigere Anbieter gibt, die ähnliche Internetgeschwindigkeiten zuverlässig bieten können.
Sollte der vzbv am Ende Erfolg haben, könnte der bisherige Preis zunächst bestehen bleiben, allerdings kann Vodafone seinerseits nach Ablauf der Mindestlaufzeit regulär den Vertrag mit dem Kunden kündigen.
Sollten allerdings sehr viele Kunden das vzbv-Verfahren wählen, könnte Vodafone sich am Ende überlegen, ob der Total-Verlust von zahlreichen Kunden nicht "schwerer" wiegt als fehlende Mehreinnahmen.
In einer weiteren Meldung geht es um das Thema: Internationale Verbraucherverbände wenden sich gegen "Fair Share".