Themenspezial: Verbraucher & Service Dark Patterns

Countdown & "bald weg": Tipps gegen Manipulation im Netz

Count­downs täuschen ablau­fende Ange­bote vor oder für Verbrau­cher nach­tei­lige Buttons sind farb­lich hervor­gehoben: Dark Patterns sollen im Netz zu bestimmten Aktionen verleiten. So wehren Sie sich.
Von dpa /

Mal bemerken wir sie, aber oft tappen wir in die Falle: Psycho­logi­sche Tricks und mani­pula­tive Desi­gnele­mente beein­flussen Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher im Internet massiv. Die Unter­nehmen, die sie einsetzen, wollen damit an persön­liche Daten kommen, mehr verkaufen oder einem Abos und Verträge unter­jubeln.

Zwar verbietet das euro­päi­sche Gesetz über digi­tale Dienste (Digital Services Act) Anbie­tern großer Online-Platt­formen seit August 2023, mensch­liche Verhal­tens- oder Wahr­neh­mungs­muster durch Design­tricks auszu­nutzen. Doch große Internet­kon­zerne aus den USA und China kommen diesen Verpflich­tungen immer noch nicht nach, wie aus einer Studie des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bandes (vzbv) hervor­geht.

Tipps: Nicht gängeln lassen

Warnung vor Dark Patterns im Netz Warnung vor Dark Patterns im Netz
picture alliance/dpa
Die Verbrau­cher­zen­tralen haben aber Tipps parat, wie man es Dark Patterns zum Trotz schaffen kann, im Netz nicht mehr Infor­mationen von sich preis­zugeben als unbe­dingt nötig oder nicht mehr einzu­kaufen als ursprüng­lich geplant:

  • Nicht gängeln lassen: Nie voreilig auf - etwa farb­lich - hervor­geho­bene Buttons klicken, sondern immer genau schauen und lesen, welche Optionen man hat.
  • Check­boxen über­prüfen: Formu­lare nicht nur über­fliegen, sondern genau lesen.
  • Kauf-Drän­geleien nicht nach­geben: Auch wenn angeb­lich nur noch wenige Artikel vorhanden sind oder angeb­lich gerade viele andere sich den glei­chen Artikel anschauen, sollten Sie sich davon in Ihrer Entschei­dung nicht beein­flussen lassen.
  • Finaler Blick in den Waren­korb: Alle Produkte im Waren­korb vor Abschluss der Bestel­lung unbe­dingt noch einmal anschauen.
  • Sich kein schlechtes Gewissen machen lassen: Oft gibt es zwar eine Auswahl­alter­native, aber mit einer Formu­lie­rung, die nahe­legt, man müsse sich schämen, diese zu wählen. Bei News­letter-Abmel­dungen können das etwa Formu­lie­rungen sein wie "Ich mag keine Ange­bote" oder "Ich möchte nicht infor­miert sein", beim Ablehnen einer Spende etwa "Ich möchte keinen guten Zweck unter­stützen".
  • Beschweren: Wer schlechte Erfah­rungen mit Dark Patterns gemacht hat, kann sich darüber per Online-Formular bei den Verbrau­cher­zen­tralen beschweren.
Große Internet­kon­zerne müssen sich in der EU seit 100 Tagen an stren­gere Regeln halten, etwa beim Verbrau­cher­schutz und der Trans­parenz bei Werbe­ein­blen­dungen. Eine Studie zeigt, dass es aber weiterhin große Defi­zite gibt.

Mehr zum Thema Online-Shopping