Themenspezial: Verbraucher & Service Zwischenfazit

Nach einem Jahr: Viele Mängel beim Kündigungsbutton

Auch ein Jahr nach seiner Einfüh­rung findet sich der gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündigungs­button immer noch vorschrifts­widrig im Kunden­center statt außer­halb. Der vzbv zieht eine erste Bilanz.
Von dpa /

Zwischenfazit nach einem Jahr Kündigungsbutton Zwischenfazit nach einem Jahr Kündigungsbutton
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Auch ein Jahr nach der Einfüh­rung eines vorge­schrie­benen Kündi­gungs­but­tons auf Websites finden Verbrau­cher­schützer immer noch häufig Mängel.

Bei 2946 Inter­net­seiten, die Ende Juni unter­sucht wurden, setzten nur 42 Prozent den Button geset­zes­kon­form um, wie der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) heute in Berlin mitteilte. Bei einer ersten Erhe­bung aus dem November 2022 hatte diese Quote noch bei 28 Prozent gelegen.

Formular nach Kunden-Login nicht gestattet

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"Wir beob­achten weiterhin, dass Anbieter das letzt­liche Kündi­gungs­for­mular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfü­gung stellen", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Für Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher gebe es so weiterhin erheb­liche Hinder­nisse und Probleme, wenn sie Lauf­zeit­ver­träge online kündigen möchten.

Für die Erhe­bung hat der vzbv nach eigenen Angaben ein Skript verwendet, welches mehrere Inter­net­seiten auf einen mögli­chen Abschluss von Lauf­zeit­ver­trägen hin über­prüft. Dazu sei gezielt nach Formu­lie­rungen gesucht worden, die auf einen Vertrags­schluss hinwiesen.

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli 2022 einfa­cher kündigen. Seither gilt für soge­nannte Dauer­schuld­ver­hält­nisse, die online abge­schlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungs­button. Mit ihm können Verbrau­cher ihre Verträge ohne großes Suchen und Brie­feschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobil­funk­ver­träge, Abos, Verträge mit Fitness­stu­dios und Strea­ming­dienste.

Den Kündigungs­button für eine einfache rechts­wirk­same Kündi­gung gibt es bereits. Doch der gesetz­lich verbriefte Vertrags-Widerruf muss weiterhin umständ­lich versandt werden. Jetzt soll ein Wider­rufs-Button kommen.

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