Themenspezial: Verbraucher & Service Statement

Inkasso-Abzocke: Unternehmen in die Schranken weisen

Inkasso-Unter­nehmen treiben ausste­hende Beträge bei Verbrau­chern ein. Doch die hierfür auf den Rech­nungen aufge­führten Gebühren sind oft pure Abzocke. Verbrau­cher­schützer fordern mehr Trans­parenz.
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Mehr Transparenz bei Inkasso gefordert Mehr Transparenz bei Inkasso gefordert
Bild: picture alliance/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Es kann vorkommen, dass ein Verbrau­cher seine Rech­nung nicht bezahlt: Aus Nach­läs­sig­keit, wegen eines Unfalls, wegen Krank­heit oder aus einem anderen Grund. In der Regel folgt danach zunächst eine Mahnung durch den Provider oder Liefe­ranten.

Reagiert der Kunde auch darauf nicht, geben die Firmen die Forde­rung meist an externe Inkasso-Unter­nehmen weiter, die sich dann um das Eintreiben des Betrags kümmern. Oft schlagen sie dabei aber für ihre eigene Arbeit Gebühren drauf, die sich gewa­schen haben - und die manchmal sogar die Höhe der eigent­lichen Forde­rung errei­chen oder gar über­steigen.

Offenbar gab es in diesem Bereich bislang wenig bis keine verbind­lichen Regeln - und genau diese fordern Verbrau­cher­schützer nun.

Gebühren sind teils viel zu hoch

Das Inkas­sorecht müsse drin­gend über­arbeitet werden, fordert ein Bündnis aus Verbrau­cher­zen­tralen, vzbv und weiteren Verbrau­cher­ver­bänden. Die aktu­ellen gesetz­lichen Rege­lungen hätten "Schlupf­löcher", die von Inkas­soun­ter­nehmen ausge­nutzt werden und Verbrau­cher in Deutsch­land finan­ziell belasten würden.

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Die Rege­lungen für Inkasso-Dienst­leis­tungen seien jedoch kompli­ziert und kaum verständ­lich für Verbrau­cher. Ein beson­ders drän­gendes Problem sei: Inkas­sokosten dürfen so hoch sein, wie sie ein Anwalt für eine Beauf­tra­gung einmal erheben darf. Das steht jedoch laut den Verbrau­cher­schüt­zern insbe­son­dere beim massen­haften auto­mati­sierten Versand von Inkas­soschreiben nicht im Verhältnis zum geringen Aufwand.

Die Verbände fordern daher, für das Inkasso eine eigene Kosten­rege­lung zu schaffen, um Verbrau­cher vor über­höhten Kosten zu schützen.

Keine "Weiter­gabe fiktiver Inkas­sokosten"

Der Hinter­grund der Stel­lung­nahme: Das Verbän­debündnis führte am 10. Oktober ein Exper­ten­gespräch im vzbv durch, an dem auch ein Vertreter des Bundes­jus­tiz­minis­teriums teil­nahm. Das Minis­terium sollte aus Sicht der Verbände ein Gremium einsetzen, "das eine faire Kosten­rege­lung entwi­ckelt".

Denn das Drei­ecks­ver­hältnis zwischen Gläu­biger, Inkas­sodienst­leister und Schuldner sei "kompli­ziert und oft kaum verständ­lich". Verbrau­cher würden mit Inkas­sokosten konfron­tiert und könnten nicht prüfen, welche Vergü­tung zwischen Gläu­biger und Inkas­sodienst­leister verein­bart und gezahlt worden sei.

Inkas­sodienst­leister müssten beim Erheben von Inkas­sokosten den konkreten Schaden nach­weisen, also die vom Gläu­biger an den Inkas­sodienst­leister geleis­tete Zahlung, fordern die Verbände. Damit solle eine "Weiter­gabe fiktiver Inkas­sokosten verhin­dert werden". Unter­nehmen dürften sich nicht auf Kosten von Verbrau­chern berei­chern. Die anste­hende Prüfung der Inkas­sore­geln durch das Bundes­jus­tiz­minis­terium solle "endlich genutzt werden", um das Inkas­sorecht für Verbrau­cher "fair und trans­parent zu gestalten".

Tausende Verbrau­cher würden sich jedes Jahr bei den Verbrau­cher­zen­tralen über Inkas­sodienst­leister beschweren. Über­höhte Inkas­sokosten könnten beson­ders für einkom­mens­schwache und über­schul­dete Menschen "zu einer echten Bedro­hung werden".

Wenn plötz­lich unbe­kannte Rech­nungen und Inkas­soschreiben ins Haus flat­tern oder die Polizei zur Haus­durch­suchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Iden­titäts­dieb­stahl dahinter. Wir erläu­tern, wie man sich richtig verhält.

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