Rechtsweg beschritten

"o2 can't do": o2 geht juristisch gegen Telekom-Kampagne vor

Einstweilige Verfügung stoppt Werbe­kampagne des Bonner Unternehmens
Von Marc Kessler

o2 vs. Telekom o2 hat sich gegen die Werbekampagne
der Telekom gewehrt
Montage: teltarif.de
Die Deutsche Telekom hat ihre provokante Werbekampagne, die sich an frustrierte o2-Kunden richtet, Anfang der Woche wieder eingestellt. Statt Slogans wie "Liebe o2-Kunden, mal wieder keinen Empfang? o2 can't do." oder "Lieber o2-Kunde, was nützt Ihnen ein günstiger Tarif, wenn Sie keinen Empfang haben?" bewirbt die Telekom jetzt wieder aktuelle Angebote.

teltarif.de erfuhr aus sicheren Kreisen: Diese Maßnahme erfolgte nicht - wie die Telekom uns gegenüber offiziell behauptet - freiwillig, sondern im Zuge einer Einstweiligen Verfügung der deutschen Telefónica-Marke gegen den Bonner Ex-Monopolisten.

o2-Insider: "Es gibt - auch rechtliche - Grenzen"

o2 vs. Telekom o2 hat sich gegen die Werbekampagne
der Telekom gewehrt
Montage: teltarif.de
Wie ein Informant aus dem Umfeld des Münchener Mobilfunk-Netzbetreibers gegenüber unserer Redaktion bestätigte, hat o2 in der vergangenen Woche zeitnah rechtliche Schritte gegen die Werbekampagne der Deutschen Telekom eingeleitet. Das Unternehmen habe dabei eine Einstweilige Verfügung gegen den Magenta-Konzern erwirkt, so dass die Telekom ihre Werbemotive wohl nicht freiwillig gewechselt haben dürfte.

"Grundsätzlich haben wir kein Problem mit herausfordernder Werbung. Harter Wettbewerb ist normal, dem müssen und wollen wir uns stellen", sagte ein Insider von Telefónica Germany gegenüber teltarif.de. "Es gibt jedoch - auch rechtliche - Grenzen, welche die Telekom dieses Mal überschritten hat. Daher haben wir entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet."

Telekom stritt juristische Maßnahmen durch o2 ab

Auf Anfrage von teltarif.de hatten die Bonner am Vormittag noch erklärt, man habe sich "dazu entschieden, im Schlussspurt des Weihnachtsgeschäfts unsere Produkte wieder in den Vordergrund zu rücken. Das spiegeln unsere aktuellen Anzeigen und Werbebanner wider." Auf explizite Rückfrage an Pressesprecher Dirk Wende, ob diese Entscheidung nicht durch eine (juristische) Reaktion von o2 verursacht worden sei, lautete die Antwort schlicht "Nein".

Das "Augenzwinkern" hat - vorerst - ein Ende

Telekom-Werbekampagne "o2 can't do":
Einer der Slides
der Telekom-Werbekampagne
Screenshot: teltarif.de
Wie berichtet, war die Deutsche Telekom mit ihrer Kampagne auf die vor allem durch die Meldeplattform "Wir sind Einzelfall" erzeugte öffentliche Diskussion und mediale Berichterstattung über Netzprobleme bei o2 aufgesprungen und hatte den kleineren Mitbewerber mit recht massiver Wortwahl attackiert. Auf Nachfrage gab man sich bei der Telekom indes gelassen und verwies darauf, dass man mit der zugespitzten Werbung "auf die durch die Stiftung Warentest, Chip und connect verliehenen Preise zur Qualität unseres Mobilfunknetzes" mit "einem Augenzwinkern" habe verweisen wollen.

Schon zum Start der Telekom-Kampagne hatten wir eine juristische Antwort des Münchener Mobilfunkers o2 als nicht unrealistisch eingeschätzt. Denn einerseits waren die Aussagen der Telekom faktisch nicht ganz zutreffend, andererseits hatte man in der Werbung auch den o2-Slogan "o2 can do" pauschal zu "o2 can't do" umgedichtet. Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung dürfte die Telekom zumindest eines erreicht haben: Ihre Werbekampagne könnte vielen Nutzern noch längere Zeit im Gedächtnis bleiben - und in vielen Fällen ein Schmunzeln abringen.

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