EuGH erlaubt Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen
Auch mit gebrauchten Software-Lizenzen darf gehandelt werden.
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Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nach einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) generell weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für
Kopien auf CD und DVD, sondern auch dann, wenn Kunden die Software
für diese Computerprogramme im Internet von der Herstellerseite
herunterladen. Das hat der EuGH heute
in Luxemburg (Rechtssache C-128/11) entschieden. Ein Entwickler könne
sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden
nicht widersetzen. Dabei sei es aber unzulässig, dass ein Kunde die
Software für den Weiterverkauf aufspalte und teilweise
weiterverkaufe. Das Gericht geht damit über den Antrag des Generalanwalts hinaus.
Die Entscheidung bedeutet für den amerikanischen Softwareentwickler Oracle eine Niederlage vor Gericht. Der Konzern hatte im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen das Münchner Unternehmen UsedSoft verklagt, das mit "gebrauchten" Softwarelizenzen unter anderem von Oracle handelt. Oracle sah seine Urheberrechte verletzt. Mit dieser Praxis hatte UsedSoft auch andere Hersteller wie etwa Microsoft verärgert. Die Entwickler fürchten den Verlust von Kunden und sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel.
Nach Ansicht der Richter erschöpft sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien mit dem Erstverkauf. Stelle ein Konzern seinem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt sein Recht auf ausschließliche Verbreitung. "Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen", schreiben die Richter. Dem Weiterverkauf der Kopie könne er sich dann nicht mehr widersetzen. Das gelte auch für verbesserte und aktualisierte Fassungen - weil sie Bestandteil der Kopie seien.
UsedSoft: Handel mit gebrauchten Lizenzen
Auch mit gebrauchten Software-Lizenzen darf gehandelt werden.
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UsedSoft handelt mit Lizenzen, die vom ursprünglichen
Lizenzinhaber nicht mehr benutzt werden. Die Kunden erhalten nicht
die vom Orcle-Kunden per Download erstelle Programmkopie, sondern
laden die Software erneut direkt von der Oracle-Webseite herunter.
Kunden, die bereits über das Programm verfügen, können eine Lizenz
oder einen Teil der Lizenz für zusätzliche Nutzer hinzuerwerben.
Dies ist laut Urteil zulässig. UsedSoft-Kunden seien "rechtmäßige
Erwerber" der Programmkopie, so die Richter.
Vertreter von Oracle zeigten sich von dem Urteil überrascht und enttäuscht. "Der Gerichtshof der Europäischen Union [hat] die bedeutsame Chance verpasst, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden", sagte Oracle-Vertreterin Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte laut einer Stellungnahme. Man vertraue darauf, dass dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung sei.
Der EuGH wurde vom BGH angerufen, um die betreffende Richtlinie auszulegen. Die heute veröffentlichte Entscheidung des EuGH wird nun dem Urteil des BGH zu Grunde gelegt werden.