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Schwachfug


04.02.2011 10:52 - Gestartet von sushiverweigerer
Man kann gebrauchte Bücher verkaufen und gebrauchte CDs und warum sollte man keine gebrauchte Software verkaufen dürfen? Das wäre unlogisch und verbraucherfeindlich!

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[1] mirdochegal antwortet auf sushiverweigerer
04.02.2011 11:33
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Man kann gebrauchte Bücher verkaufen und gebrauchte CDs und warum sollte man keine gebrauchte Software verkaufen dürfen? Das wäre unlogisch und verbraucherfeindlich!

Es ist im Grunde nicht anders als bei den Mogelpackungen: Selber Preis, weniger Inhalt. Ob nun Software, Film oder Musik, die Content Industrie will den Käufer möglichst gängeln und einschränken. Der zu zahlende Preis für die Ware soll aber natürlich nicht beschnitten werden.
Das sind die feuchten Träume von denen, dass man alles nur noch im Abo bekommt oder für jede Nutzung einzeln zahlt.

Wir dürfen uns aber sicher sein, dass eine Entscheidung vom EuGH die zu Ungunsten der Verbraucher geht von unserer Bundesregierung ganz schnell in nationales Recht umgesetzt werden würde.
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[1.1] 123fred antwortet auf mirdochegal
04.02.2011 13:58
Benutzer mirdochegal schrieb:
Ob nun Software, Film oder Musik, die Content Industrie will den Käufer möglichst gängeln und einschränken.

Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)
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[1.1.1] mirdochegal antwortet auf 123fred
04.02.2011 15:45
Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer mirdochegal schrieb:
Ob nun Software, Film oder Musik, die Content Industrie will den Käufer möglichst gängeln und einschränken.

Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)

Du meinst, jeder der von etwas leben muss wird zwangsläufig zum moralfreien Abzocker? Das sehe ich nicht so. Die große Content-Industrie versteht es sehr gut, die ehrlichen Kunden möglichst schlecht zu behandeln und dann trotz großer Gewinne über die bösen Kopierer herumzujammern.
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[1.1.1.1] 123fred antwortet auf mirdochegal
04.02.2011 15:52
Benutzer mirdochegal schrieb:
Du meinst, jeder der von etwas leben muss wird zwangsläufig zum moralfreien Abzocker?

Nein, das meine ich nicht. Habe ich auch nicht geschrieben.


Die große Content-Industrie versteht es sehr gut, die ehrlichen Kunden möglichst schlecht zu behandeln und dann trotz großer Gewinne über die bösen Kopierer herumzujammern.

Ja sicher jammert sie über die bösen Kopierer. Und das mit Recht. Wer nunmal Inhaber eines Urheberrechts ist, d.h. wer etwas besitzt, der stellt es eben nicht gern jedem kostenfrei zur Verfügung. Dafür habe ich Verständis. Etwas anderes zu verlangen, geht an der Realität vorbei. Ein straffer Urheberrechtsschutz ist Grundvoraussetzung für Innovationen.
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[1.1.1.1.1] mirdochegal antwortet auf 123fred
04.02.2011 17:15
Benutzer 123fred schrieb:
Ja sicher jammert sie über die bösen Kopierer. Und das mit Recht. Wer nunmal Inhaber eines Urheberrechts ist, d.h. wer etwas besitzt, der stellt es eben nicht gern jedem kostenfrei zur Verfügung. Dafür habe ich Verständis.

Okay. Aber was ist mit den zahlenden Kunden? Beispiel Filme auf DVD/BD. Als ehrlicher Kunde wird mal mit Warnhinweisen und Trailern zwangs-überschüttet bevor man endlich den Film sehen darf. Dazu weitere Spezialitäten aus dem Bereich DRM. Die Kopierer hält das letztlich nicht auf, nur die zahlenden Kunden werden gegängelt.

Etwas anderes zu verlangen, geht an der Realität vorbei. Ein straffer Urheberrechtsschutz ist Grundvoraussetzung für Innovationen.

Man sieht, was der Schutz- und Patentierungswahn mittlerweile für Blüten treibt. Urheberrechte und Innovationsschutz sind eine sinnvolle Sache. Was zum Teil jetzt damit veranstaltet wird, ist nicht mehr im ursprünglich angedachten Sinne.

Und wer beim runterladen einer mp3 Datei erwischt wird, hat nicht selten eine Strafe zu erwarten wie wenn er einen Laden überfallen hätte oder sowas. Ein reines Geschenk unserer Politik an die Lobby. Mit Verhältnismäßkeit hat das nichts mehr zu tun.
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[1.1.1.1.2] Christian_Wien antwortet auf 123fred
14.10.2011 20:59
Benutzer 123fred schrieb:
>
Ja sicher jammert sie über die bösen Kopierer. Und das mit Recht. Wer nunmal Inhaber eines Urheberrechts ist, d.h. wer etwas besitzt, der stellt es eben nicht gern jedem kostenfrei zur Verfügung. Dafür habe ich Verständis. Etwas anderes zu verlangen, geht an der Realität vorbei. Ein straffer Urheberrechtsschutz ist Grundvoraussetzung für Innovationen.


Meinst du diese Aussage ernst???
Du "übersiehst" wohl einiges bzw. leidest unter einer verzerrten Wahrnehmung:

Einerseits "besitzen" Urheberrechte in den seltensten Fällen tatsächlich die eigentlichen Urheber, sondern werden diese über die bekannten mehr oder weniger Knebelverträge einfach der Rechteverwertungsmafia gewährt und der Urheber muß froh sein, wenn er davon mehr als ein paar Krümel abbekommt. (internationale Top-Stars in der Kategorie von U2 & Co mal ausgenommen)
Eine US-amerikanische Band hatte "großzügig" eine Abrechnung ihres Labels über mehrere Jahre Internetdownloads von 3 Alben erhalten, die online durchaus nachgefragt wurden, und diese belief sich auf ca. $50,--.

Außerdem ist längst bewiesen worden, daß dank der Urheberrechtsgesetze und dem Abmahnunwesen durch die Rechteverfolgung ein Vielfaches zu verdienen ist, als mit dem tatsächlichen Verkauf der digitalen Güter.
Da gibt es lukrative Geheimverträge zwischen Rechteverwertern, bezahlten Schnüffelfirmen und Anwälten, die gemeinsam davon bestens leben.

Das sind leider die unangenehmen Wahrheiten, welche die Rechteverwertungsmafia leider nicht wahrhaben bzw. eingestehen will.
Außerdem sollte diese nicht ihren Monopolen der Vergangenheit nachweinen, sondern endlich neue innovative und konkurrenzfähige Dienste anbieten.
Wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis paßt werden legale Angebote sicher angenommen.
Allerdings lassen sich Kunden nicht (mehr) für dumm verkaufen.
€ 1,-- und mehr für einen Song, dafür noch beim Verkauf längermäßig (IP geolocation) beschränkt und dann noch dazu mit DRM beglückt kann nur ein Rohrkrepierer bleiben.
Genauso, wie CD-Preise von oft an die € 20,-- aufwärts für oftmals nicht einmal 10 Songs.
Langspielplatten, deren Produktion und Handling aufwendiger war, kosteten früher umgerechnet ca. € 10,--.
Statt einer Verbilligung durch die Massenproduktion kam es zu einer Verteuerung und weiterer Erhöhung der Margen, da die Verträge mit Künstlern etc. weiterhin die alten Vergütungabschläge wie z.B. Bruchanteil bei den LPs etc. enthalten und dann wundert man sich, warum der Konsument das nicht akzeptiert.

Wenn ich als Kunde gewonnen werden soll, dann nur zu meinen Bedingungen:
Faire, akzeptable Preise, kaufen ohne Länderrestriktionen und natürlich auch Nutzung nach meinem Willen ohne DRM etc.

Somit ist das Gegenteil deiner Aussage bewiesen, nämlich daß das zu straffe und in diesem Umfang veraltete Urheberrecht Innovationen verhindert statt diese zu fördern, weil Innovationen Kosten und Aufwand verursachen, während das Urheberrecht gerade dazu führt, daß man ohne bzw. mit geringem eigenem Aufwand sehr viel lukrieren kann.
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[1.1.2] GrößterNehmer antwortet auf 123fred
04.02.2011 20:59
Benutzer 123fred schrieb:
Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)
Natürlich ist es jeder Software-Schmiede lieber, wenn Unternehmen x neue Lizenzen kauft, obwohl Unternehmen y die Lizenzen auch hat, aber die Software nicht mehr nutzt. Das dürfte jedem einleuchten. Aber aus welchem Grund sollte man ein Nutzungsrecht nicht abtreten können? Bei Standard-Lizenzen ("ich kauf mal drei") auch sicher nicht so ein großes Problem. Anders dürfte es bei großen Konzernen aussehen, bei denen Lizenzgeber und -nehmer die Konditionen individuell ausgehandelt haben und die Anzahl der Lizenzen, andere des Lizenzgebers beim Lizenznehmer verwendetet Produkte, Pakete (Datenbankserver + Softwarelizenzen) oder sonstige Faktoren die Preisgestaltung beeinflussen. Wenn man so erstandene Lizenzen aber generell vom Wiederverkauf ausschliesst, könnten einige Lizenzgeber das aber wieder als Hintertür nutzen und Lizenzen nur "individuell verhandelt" verkaufen, also im Webshop den Knopf "Bestellen" durch "Anfragen" ersetzen. Die 10 Minuten später eintreffenden Standard-Mail, die den Endpreis aus der Formel Anzahl der Lizenzen x Einzelpreis - Mengenrabatt ermittelt, würde dann vom Lizenzgeber als individuell ausgehandelter Lizenzpreis argumentiert. Ich bin echt gespannt, wie der EuGH diesen Fall entscheidet.

Einzellizenzen, insbesondere so ziemlich alles für den Privatgebrauch, sollten aber in jedem Fall weiterverkaufbar sein, egal ob DVD oder Download mit Seriennummer und auch egal, ob die Software auf den eigenen Namen registriert wurde oder nicht. Ich sehe keinen Grund, warum mein Nachbar nicht meine alte Version von Windows XP nutzen darf, wenn ich mir Windows 7 gekauft habe und XP dafür von der Platt geputzt habe. Natürlich darf ich es dann nicht weiterhin als Zweitbetriebssystem benutzen, das ist klar.
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[1.1.3] rainbow antwortet auf 123fred
04.02.2011 22:46

einmal geändert am 04.02.2011 23:04
Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer mirdochegal schrieb:
Ob nun Software, Film oder Musik, die Content Industrie will den Käufer möglichst gängeln und einschränken.

Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)

So weit, so gut. Aber mitunter scheint es, als wollten noch die Enkel davon leben, dass Opa mal ein Puzzle ins Internet gestellt hat.
Inzwischen werden sogar Gebühren verlangt, wenn Kinder im Altersheim etwas vorsingen.
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[1.1.4] sushiverweigerer antwortet auf 123fred
05.02.2011 00:22
Benutzer 123fred schrieb:

Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)

Mit Dingen die ich bezahlt habe, kann ich machen was ich will.

Zwischen bezahlten und regulär erworbenen Dateien (Downloadmusik, Downloadsoftware) und einem ebenfalls legal erworbenen Datenträger mit Software und Musik ist rechtlich kein Unterschied, beides darf selbstverständlich auch verkauft werden, alles andere würde einen in seinen Eigentümerrechten beschneiden.

Die Interessen des Kapitals dürfen in einem Land, in dem weit über 90% keine Kapitalisten sind, keine dominierende Rolle spielen.
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[1.1.4.1] rainbow antwortet auf sushiverweigerer
05.02.2011 01:30
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer 123fred schrieb:

Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)

> Mit Dingen die ich bezahlt habe, kann ich machen was ich will.

Sie möchten es können. In der Praxis erwirbt man statt Eigentum jedoch oft nur eingeschränkte Nutzungsrechte.

> Zwischen bezahlten und regulär erworbenen Dateien
> (Downloadmusik, Downloadsoftware) und einem ebenfalls legal
> erworbenen Datenträger mit Software und Musik ist rechtlich
> kein Unterschied, beides darf selbstverständlich auch verkauft
> werden, alles andere würde einen in seinen Eigentümerrechten
> beschneiden.
>
> Die Interessen des Kapitals dürfen in einem Land, in dem weit
> über 90% keine Kapitalisten sind, keine dominierende Rolle
> spielen.

Die 10 %, die über fast zwei Drittel des Gesamtvermögens verfügen, lachen uns aus, wenn wir ihnen die dominierende Rolle absprechen wollen.
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[1.1.4.1.1] sushiverweigerer antwortet auf rainbow
05.02.2011 09:54
Benutzer rainbow schrieb:

Die 10 %, die über fast zwei Drittel des Gesamtvermögens verfügen, lachen uns aus, wenn wir ihnen die dominierende Rolle absprechen wollen.

Dann muss man ihnen das Lachen halt abgewöhnen!
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[1.1.4.1.1.1] 123fred antwortet auf sushiverweigerer
05.02.2011 10:07
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer rainbow schrieb:

Die 10 %, die über fast zwei Drittel des Gesamtvermögens verfügen, lachen uns aus, wenn wir ihnen die dominierende Rolle absprechen wollen.

Dann muss man ihnen das Lachen halt abgewöhnen!

Mach mal einen Vorschlag wie.
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[1.1.4.2] 123fred antwortet auf sushiverweigerer
05.02.2011 10:06
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Mit Dingen die ich bezahlt habe, kann ich machen was ich will.

Richtig. Du kannst mit den Dingen machen was du willst, darfst es aber nicht immer.


Zwischen bezahlten und regulär erworbenen Dateien (Downloadmusik, Downloadsoftware) und einem ebenfalls legal erworbenen Datenträger mit Software und Musik ist rechtlich kein Unterschied, beides darf selbstverständlich auch verkauft werden, alles andere würde einen in seinen Eigentümerrechten beschneiden.

Ich glaube in dem verhandelten Fall ging es nicht um Musikdateien, sondern um Lizenzen zur Nutzung einer Software. Und da besteht schon ein Unterschied, ob ich einen Datenträger mit Software erwerbe und anschließend den Datenträger, also die gleiche Software weiterverkaufe, oder ob ich eine Lizenz weiterveräußere und so Sublizenznehmer schaffe, die ich eigentlich nicht schaffen darf.


Die Interessen des Kapitals dürfen in einem Land, in dem weit über 90% keine Kapitalisten sind, keine dominierende Rolle spielen.

Was ist für dich ein Kapitalist?

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[1.1.4.2.1] sushiverweigerer antwortet auf 123fred
05.02.2011 13:41
Benutzer 123fred schrieb:

gleiche Software weiterverkaufe, oder ob ich eine Lizenz weiterveräußere und so Sublizenznehmer schaffe, die ich eigentlich nicht schaffen darf.

Wieso Sublizenz? Wenn man die Lizenz weiter verkauft und die Software bei sich löscht ist das doch in Ordnung.


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[1.1.4.3] grafkrolock antwortet auf sushiverweigerer
07.10.2011 18:12
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Zwischen bezahlten und regulär erworbenen Dateien (Downloadmusik, Downloadsoftware) und einem ebenfalls legal erworbenen Datenträger mit Software und Musik ist rechtlich kein Unterschied, beides darf selbstverständlich auch verkauft werden,
Falsch. Ein per Download erworbenes Produkt ist kein materielles Gut, daher "kaufst" Du auch kein MP3, sondern erhältst im Rahmen des Überlassungsvertrages das Recht, es abzuspielen.
Es ist ungefähr das gleiche, wie eine Bildagentur, die Digitalfotos anbietet, was nichts anderes bedeutet als daß der Kunde sie zum vertraglich festgelegten Zweck nutzen kann. Keinesfalls ist er befugt, sie nach Gutdünken an andere weiterzuveräußern. Sie sind nach wie vor nicht sein Eigentum. Anders wäre es, wenn der Händler Papierabzüge verkaufen würde.

Daher hast Du beispielsweise auch kein 14tägiges Rückgaberecht bei Online-Ware, wie sonst im Versandhandel. Es ist eben kein "Kauf".

Die rechtlichen Hintergründe wurden vor geraumer Zeit in der c't erläutert.
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[1.1.5] mikiscom antwortet auf 123fred
18.07.2013 08:01
Benutzer 123fred schrieb:

Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)

Ich glaube kaum, dass die Firmen und Endverbraucher über Jahre hinweg keine neue und aktuellere Software und Musik brauchen. Somit dürften die Firmen auch beim Verkauf von Gebrauchtwaren nicht vor dem Ruin stehen.

Gebrauchte Lizenzen dürften eher für Firmen praktisch sein, die nicht wegen einem oder 2 neuen Arbeitsplätzen nicht gleich ihr ganzes System updaten wollen, weil die aus Kompatibilitätsgründen überall mit dem gleichen Softwarestand arbeiten müssen. Das könnte dann nämlich in die Tausende gehen. Schlecht wenn der Kunde keine 1000 Mitarbeiter hat und solch ein Komplettupdate finanziell einfach so wegstecken kann. Aber die großen Software Firmen wollen halt Gewinnmaximierung.

Ich habe noch nie gehört, dass sich eine Musikfirma über Flohmärkte aufgeregt hat, auf denen gebrauchte CDs, Kassetten oder auch Schallplatten verkauft wurden. Gleiches gilt bei DVDs und bluerays.
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[1.1.5.1] ger1294 antwortet auf mikiscom
18.07.2013 10:49
Benutzer 123fred schrieb:

Würdest du Software entwickeln oder Musik komponieren und müsstest du davon leben, würdest du vielleicht anders denken :)

Sagen wir es doch so: Das Urheberrecht ist ohnehin stark privilegiert. Schließlich gilt das Recht lebenslang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus (zugunsten der Erben/Rechtsnachfolger).

Ein Komponist oder Softwareentwickler macht in weiten Teilen auch nichts anderes als ein Erfinder eines technischen Produkts oder eines Medikaments. Diese können aber maximal 20 Jahre Patenschutz geltend machen.

Die meiste Software wird zudem weiterentwickelt und hier liegt es an den Unternehmen und Entwicklern ihr weiterentwickeltes neues Produkt für den Käufer durch neue Features etc. attraktiv zu machen. I.d.R. werden ja auch Kaufanreize geschaffen, wenn irgendwann für die alte Version keine Updates mehr angeboten werden. Die Preise vieler speziellerer Software richten sich nach der Industrie, sind also für Berufsanfänger, Studierende, frische Selbständige oder kleine Firmen gar nicht bezahlbar. Hier schaffen gebrauchte Lizenzen m.E. einen Einstieg in eine Software, und ich glaube, viele kaufen nach ein paar Jahren, wenn sie mit ihrem Unternehmen erfolgreich sind, auch eine neue Lizenz einer neueren Version.
Im ganzen Medienbereich wird immer noch mit utopischen Stundensätzen und Abrechnungsmethoden gerechnet. So wird zum beginn des Nachdenkens auf die Stoppuhr gedrückt (alles Dinge, die der Kunde nicht nachvollziehen kann), und dann jede Sekunde mit einem entsprechend hohen Stundensatz abgerechnet.
In der technische Montage oder IT kann sich das kein Unternehmen mehr erlauben, die Kunden hauen dir die Rechnung um die Ohren, insbesondere bei B2C.