Prüfung

Bundeskartellamt prüft: Ist Google Maps unfair?

Das Bundes­kar­tellamt geht Hinweisen nach, wonach Google die Kombi­nation seiner Karten­dienste mit anderen Diensten einschränkt. Das betrifft etwa die Möglich­keit, Stand­ort­daten von Google Maps, die Such­funk­tion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzu­binden.
Von dpa /

Ermittlungen zu Google Maps Ermittlungen zu Google Maps
picture alliance/dpa/ZUMA Press Wire
Das Bundes­kar­tellamt nimmt bei Google jetzt auch den Karten­dienst ins Visier. Man gehe "Hinweisen nach, wonach Google die Kombi­nation seiner Karten­dienste mit Karten­diensten Dritter einschränkt", teilte die Behörde heute mit. Gemeint ist etwa die Möglich­keit, Stand­ort­daten, die Such­funk­tion oder die Stra­ßen­ansichten von Google Street View in nicht vom Internet-Konzern stam­mende Karten einzu­binden. Das Kartellamt werde nun prüfen, ob Google "seine Macht­stel­lung bei bestimmten Karten­diensten" durch die Praxis ausbauen könne.

Der Konzern bietet über die Google Maps Platt­form unter anderem die Möglich­keit, seine Karten etwa in Websites und Apps einzu­binden. Das Kartellamt will auch die Lizenz­bedin­gungen für die Einbin­dung von Google-Karten in die Info­tain­ment-Systeme von Autos über­prüfen.

Unter­nehmen mit "über­ragender markt­über­grei­fender Bedeu­tung"

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Google entgeg­nete, Entwickler und Unter­nehmen entschieden sich "aus einer Viel­zahl an Optionen" für die Platt­form. "Sie können neben der Google Maps Platt­form auch andere Karten­dienste nutzen - und viele tun dies auch." Google arbeite stets mit Regu­lie­rungs­behörden zusammen und beant­worte gern alle Fragen.

Die Unter­suchung stützt sich auf erwei­terte Befug­nisse des Kartell­amts bei Unter­nehmen mit "über­ragender markt­über­grei­fender Bedeu­tung für den Wett­bewerb". Die Behörde zählt Google sei Ende vergan­genen Jahres dazu. Sie prüft beim Internet-Konzern bereits die Kondi­tionen zur Daten­ver­arbei­tung und das Nach­rich­ten­angebot Google News Show­case.

Nach den seit Anfang 2021 geltenden neuen Möglich­keiten zum Vorgehen gegen Unter­nehmen mit markt­über­grei­fender Wett­bewerbs-Bedeu­tung leitete das Kartellamt auch Unter­suchungen zum Face­book-Konzern Meta, Amazon und Apple. Meta fällt nach Einschät­zung der Behörde auch unter die Defi­nition, wie sie Anfang Mai mitteilte. Bei Apple und Amazon läuft diese Prüfung noch. Vergan­gene Woche leitete das Kartellamt aber bereits ein Verfahren gegen Apple im Zusam­men­hang mit neuen Funk­tionen zum Schutz der Privat­sphäre ein, bei der die Nutzer verhin­dern können, dass Entwickler ihre Akti­vitäten quer über verschie­dene Apps und Websites nach­ver­folgen können. Die Behörde will prüfen, ob Apple sich damit Vorteile verschaffen könnte.

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