Themenspezial: Verbraucher & Service Datensammelei

Facebook wehrt sich gegen Datensammel-Einschränkung

Darf der Face­book-Konzern Daten von Nutzern aus verschie­denen Quellen in einer großen Daten­bank zusam­men­führen? Das Bundes­kar­tellamt sagt Nein. Der US-Inter­net­gigant will sich das nicht gefallen lassen.
Von dpa /

Facebook-Chef Mark Zuckerberg Facebook-Chef Mark Zuckerberg
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Der US-Inter­net­gigant Face­book wehrt sich gegen Bemü­hungen des Bundes­kar­tell­amtes, seine Möglich­keiten zur Daten­samm­lung einzu­schränken. Der 1. Kartell­senat des Ober­lan­des­gerichts Düssel­dorf verhan­delt heute über eine Beschwerde des Face­book-Konzerns gegen Auflagen des Bundes­kar­tell­amts zur künf­tigen Verar­bei­tung von Nutzer­daten.

Das Bundes­kar­tellamt hatte 2019 juris­tisches Neuland betreten und Face­book unter­sagt, Nutzer­daten seiner Dienste wie Insta­gram und WhatsApp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrück­liche Erlaubnis der Nutzer mit deren Face­book-Konten zu verknüpfen.

"Es ist so eine Art interne Entflech­tung der Daten­ver­arbei­tung bei Face­book", sagte Kartell­amts­prä­sident Andreas Mundt damals. Der Verbrau­cher könne in Zukunft verhin­dern, dass Face­book seine Daten ohne Beschrän­kung sammele und verwerte. Und Face­book dürfe ihn nicht von seinen Diensten ausschließen, wenn er dies tue. Aller­dings musste Face­book die Auflagen bislang noch nicht umsetzen.

Face­book weist Vorwürfe der Wett­bewerbs­hüter zurück

Facebook-Chef Mark Zuckerberg Facebook-Chef Mark Zuckerberg
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Face­book sei zwar populär. Doch von einer Markt­beherr­schung könne keine Rede sein. Denn das Unter­nehmen konkur­riere mit vielen anderen Ange­boten wie YouTube, Snap­chat oder Twitter um die Aufmerk­sam­keit und die Zeit der Nutzer.

Vehe­ment wider­spricht Face­book auch der These, der Konzern habe seine Markt­stel­lung miss­braucht. Die Geschäfts­bedin­gungen und die Methode der Daten­ver­arbei­tung entsprä­chen der gängigen Praxis auch bei Face­book-Wett­bewer­bern. Die Trans­parenz bei der Daten­ver­arbei­tung gegen­über den Face­book-Nutzern und auch die Möglich­keiten, bestimmte Daten­ver­wer­tungen einzu­schränken, hätten im Laufe der Zeit zuge­nommen, nicht abge­nommen.

Bereits in den vergan­genen beiden Jahren hatte der Streit zwischen dem Bundes­kar­tellamt und Face­book die Justiz intensiv beschäf­tigt. Das Ober­lan­des­gericht Düssel­dorf hatte bereits Mitte 2019 in einem Eilver­fahren den Vollzug der Kartell­amts­anord­nungen ausge­setzt, da es massive Zweifel an der Argu­men­tation der Wett­bewerbs­hüter hatte. Doch hob der Bundes­gerichtshof diese Entschei­dung Mitte vergan­genen Jahres wieder auf.

Urteil wird wohl noch auf sich warten lassen

Der Vorsit­zende Richter des Kartell­senats, Peter Meier-Beck, sagte zur Begrün­dung, es bestünden weder ernst­hafte Zweifel an der markt­beherr­schenden Stel­lung von Face­book auf dem deut­schen Markt für soziale Netz­werke, noch daran, "dass Face­book diese markt­beherr­schende Stel­lung mit den vom Kartellamt unter­sagten Nutzungs­bedin­gungen miss­bräuch­lich ausnutzt".

Nun beginnt vor dem Düssel­dorfer Ober­lan­des­gericht das Haupt­ver­fahren. Während im Eilver­fahren die Erfolgs­aus­sichten der Beschwerden nur summa­risch geprüft wurden, gehe es jetzt um eine volle Über­prü­fung der Recht­mäßig­keit der Entschei­dung des Bundes­kar­tell­amtes, betonte ein Justiz­spre­cher. Mit einem Urteil wird am Mitt­woch noch nicht gerechnet.

In Austra­lien wurde ein neues Medi­enge­setz verab­schiedet. Face­book und das Medi­enun­ter­nehmen News Corp haben sich nun auf Zahlungen für jour­nalis­tische Inhalte geeignet. Details zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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